Hygieneampel: Kreis-CDU sieht rot

Die Ampelfarbe soll zum Beispiel Restaurantbesuchern Aufschluss über die Hygienestandards geben. „Nutzlos“ findet die Kreis-CDU.

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Kreis Mettmann. Wer schon mal eine Reise in die USA gemacht hat, kennt das vielleicht. An den Eingängen von Restaurants oder Bäckereien geben die Farben Rot, Grün oder Gelb einer kleinen Ampel Auskunft darüber, ob dort die Hygienestandards eingehalten werden. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen nun vor zwei Wochen diese umstrittene sogenannte Hygieneampel eingeführt.

Gastronomen, Bäckereien und Metzgereien sind nach einer dreijährigen Übergangszeit dazu verpflichtet, die Ergebnisse der regelmäßig statt findenden Kontrollen plakativ mit den Farben Grün, Gelb, Rot schon am Eingang kenntlich zu machen. Die CDU im Kreistag ist mit dem — von der SPD, Grünen und den Piraten verabschiedeten — Gesetz überhaupt nicht einverstanden. „Das ist ein nutzloses und bürokratisches Monster“, sagte Klaus-Dieter Völker, Chef der Kreistagsfraktion jetzt. Mit „völligem Unverständnis“ habe Völker das Verhalten seiner SPD Kreistagskollegen Manfred Krick und Volker Münchow bei der Abstimmung über das umstrittene „Hygieneampel-Gesetz“ im Landtag zur Kenntnis genommen.

„Ich finde es unbegreiflich, dass meine ansonsten so geschätzten Kollegen diesem typisch grünen Reglementierungswahn zustimmen können. Die CDU-Kreistagsfraktion möchte eine Anfrage auf die Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses am kommenden Donnerstag im Kreistag setzen. Konkret möchte die CDU wissen, ob der Kreis überhaupt das Personal für die vielen zusätzlichen Kontrollen habe. Wichtig sei auch, was bei einer „Roten Ampel“ passiere.

Klaus-Dieter Völker CDU-Kreistagsfraktion

Habe der Betrieb das Recht auf eine sofortige Nachkontrolle, um sein Ergebnis zu verbessern? Das will die CDU wissen. Interessant klingt auch die Frage, ob der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Verbraucher steht. Wer sich ernsthaft mit der Frage von Lebensmittelkontrollen beschäftige, wisse, dass der Tätigkeitsbericht des Fachamtes im Internet steht und jederzeit eingesehen werden kann. Jetzt komme noch mehr Bürokratie ins Spiel und dabei spiele nicht etwa — wie vom grünen Umweltminister vorgegaukelt — die Hygiene die Hauptrolle, sondern die Dokumentation sei das Maß aller Dinge. Bei der Farbe der Ampel sei weder die Qualität der angebotenen Lebensmittel, noch die Sauberkeit im Betrieb für eine entsprechende Ampelfarbe verantwortlich, sondern es gehe nur um die lückenlose Dokumentation. „Stimmen die Papiere, kann der Bäckermeister oder Koch getrost zur Toilette gehen, ohne sich anschließend die Hände zu waschen und dann fröhlich weiter backen oder kochen“, sagt Völker und spricht von „Bürokratenwahn“.

Im Kreis Mettmann ist das Amt für Verbraucherschutz für die Kontrollen zuständig. Aktuelle Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor. Auch wenn es einige spektakuläre Fälle gibt, aus den Vorjahren weiß man: Die Verbraucher müssen sich keine Sorgen machen. Die Kontrolleure haben 2015 insgesamt 3906 mal in Restaurants, Kneipen, Bäckereien, Metzgereien und Supermärkten vorbeigeschaut. 210 Verwarngelder wurden erhoben, 20 Bußgeldbescheide ausgestellt.

173 mal haben die Verbraucher die Kontrolleure auf Missstände aufmerksam gemacht. In den Betrieben sind es oft kleine Beanstandungen, wie etwa die Kennzeichnung von Lebensmitteln.