Klagen gegen Jobcenter Mettmann häufen sich

Linke kritisieren die Zahl rechtswidriger Bescheide.

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Kreis Mettmann. 2016 haben Jobcenter eine Vielzahl rechtswidriger Bescheide erlassen. Das hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem Statistikbericht eingeräumt — was nun die Kreistagsfraktion der Linken auf den Plan ruft. In 37 Prozent wurden den Widersprüchen gegen die Hartz-IV-Bescheide stattgegeben. 2016 waren im Kreis Mettmann 3572 Widersprüche und 789 Klagen anhängig. Im Jahr 2017 sind es bereits 3619 Widersprüche und 740 Klagen (Stand Juni).

Ilona Küchler, Linke

„Mit 18,3 Prozent hat der Kreis Mettmann die höchste Widerspruchsquote in NRW“, sagt Ilona Küchler, Vorsitzende der Kreistagsfraktion. „Der Durchschnittswert in NRW liegt bei fünf Prozent. Auch bei den Klagen zählt das Jobcenter ME-aktiv mit vier Prozent zu den meist beklagten in NRW. Hier liegt der Durchschnitt bei 2,9 Prozentpunkten.“

Die Zahlen sind öffentlich und stimmten auch, räumt Martha Ogorka ein, Sprecherin des Jobcenters. „Wir sind uns des Problems bewusst, es steht auch intern bereits im Fokus.“ Die Mitarbeiter, die mit den Bescheiden betraut sind, würden eigens geschult, um die Fehlerquote zu senken. Die Mängel würden keineswegs hingenommen, stünden aber nicht in direktem Zusammenhang mit zu wenig Personal. Für die Linken ein unhaltbarer Zustand.

Gründe für erfolgreiche Widersprüche im Kreis Mettmann sind mit 36 Prozent fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Jobcenter sowie unzureichende Sachverhaltsaufklärung mit 35 Prozent. „Berücksichtigt man, dass viele die Bescheide nicht nachvollziehen können und ihre Rechte nicht wahrnehmen, stimmt dies mehr als nachdenklich“, so Küchler.

Bei den Klagen sei zudem eine extrem hohe Zahl von Untätigkeitsklagen zu verzeichnen. Oft würden die Mitarbeiter erst nach Aufforderung durchs Sozialgericht tätig. Einen Ratschlag gibt es auch noch: „Hilfreich kann in diesem Fall sein, den Sachbearbeitern genügend Raum und Zeit zu verschaffen, damit diese Anträge im Vorfeld so bearbeiten, dass es keinen Grund zur Klage gibt.“ gök