Königshof-Anlieger müssen zahlen

Am Umbau der Straße Am Königshof, des Platzes am Königshof und der Schulstraße werden auch die Bürger beteiligt.

Foto: Michael Nacke

Mettmann. Die Stadt präsentierte im Bauausschuss die Abschluss-Rechnung der Anliegerbeiträge für den Umbau der Straße Am Königshof, des Platzes am Könighof und der Schulstraße. Die Verwaltung hat eine Einzelfall-Satzung erarbeitet. Hintergrund: Man wolle die Anlieger nicht über Gebühr zur Kasse bitten. Deshalb wird ein Anliegeranteil bei der Straße Am Königshof von 55 Prozent der Baukosten zugrunde gelegt.

Normalerweise würde der Anteil bei einer Abrechnung einer Hauptgeschäftsstraße je Beitragspflichtigem für einen Gehweg laut Satzung bei 70 und für die Fahrbahn bei 55 Prozent liegen. Aber: „Verkehrsberuhigte Bereiche sind typischerweise Mischflächen, die nicht in Gehweg und Straßenflächen unterteilt sind, da die gesamte Fläche dem Fußgängerverkehr zur Verfügung steht“, sagte Julia Hohlweck von der Stadtverwaltung, die die Rechnung aufgestellt hat. Unter Zugrundelegung der Baukosten von 1,16 Millionen Euro ergeben sich somit Anliegerbeiträge für die Straße Am Königshof und den Platz von etwa 638 000 Euro. Darin enthalten sind die Beiträge, die von der Stadt für die eigenen Flächen, etwa für das Mehrgenerationenhaus, zu leisten sind, sowie die vorab geleisteten Kommunalabgaben, die die Stadt vom Bauverein bereits beim Verkauf des Grundstücks Schulstraße kassiert hat.

Bei der Schulstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, da der Verkehr aufgrund der Sackgasse Ziel- und Quellverkehr ist, sagt Hohlweck. Bei der Abrechnung einer Anliegerstraße würde der Anteil der Beitragspflichtigen für einen Gehweg laut Satzung 70 Prozent, für die Fahrbahn 65 Prozent betragen. Daher sei für die Schulstraße ein Wert zwischen 65 und 70 Prozent zu veranschlagen.

„Im Gegensatz zu der Straße Am Königshof ist bei der Schulstraße der Anteil der öffentlichen Nutzung geringer und die Berücksichtigung einer Platzfläche liegt hier ebenfalls nicht vor. Somit wäre eher ein höherer Wert angemessen. Dennoch hat die Schulstraße optisch und funktional nicht den Charakter einer Anliegerstraße wie in Neubaugebieten.“ In Anlehnung an die Satzung der Stadt bezüglich Anliegerstraßen, die überwiegend den Anliegern dienen, wird daher ein Anteil für die Beitragspflichtigen in Höhe von 65 Prozent für angemessen erachtet. Unter Zugrundelegung von Baukosten in Höhe von 190 000 Euro ergeben sich damit Anliegerbeiträge in Höhe von 100 134 Euro. Darin enthalten sind die Beträge vorab geleisteter Kommunalabgaben, die beim Grundstücksverkauf der Stadt mit dem Bauverein vereinbart wurden und im Verkaufspreis enthalten waren.

Die CDU möchte über die Abrechnung noch in der Fraktion sprechen, die Verwaltung will die Abrechnung in puncto Anliegerzahl für die Schulstraße prüfen. Der Rat entscheidet dann am 10. Oktober.