Blaulicht im Kreis Mettmann Acht Anzeigen gegen Firma aus der Schweiz

Kreis Mettmann · Am Telefon wird Senioren erzählt, sie hätten Ansprüche gegen die Pflegekasse. Sie sollen Infopakete kaufen.

Reizthema Pflege: Eine Firma aus der Schweiz ruft zurzeit gezielte ältere Menschen und versucht, Pflegeberatung zu verkaufen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

(am/dne) Der Kreispolizei Mettmann liegen mittlerweile acht Anzeigen gegen eine Firma aus der Schweiz vor. Deren Mitarbeiter versucht scheinbar gezielt, Beute bei Senioren zu machen. Dabei geht es um die Pflegekasse und den Verkauf teurer Informationsschriften für 99 oder auch 129 Euro pro Stück.

Als Erste hatte die Verbraucherzentrale Velbert auf die Masche hingewiesen. Die Beratungsstelle erhalte verstärkt Beschwerden zur Firma „United Swiss Marketing AG“. Diese habe bei Senioren angerufen und ihnen erklärt, dass sie einen Anspruch gegen die Pflegekasse in Höhe von 6280 Euro hätten. Laut der Verbraucherzentrale wirbt die Firma damit, dass sie bei der Durchsetzung dieses Anspruchs helfen könne. Gegen eine Servicegebühr von 129 Euro (bzw. 99 Euro als „Angebot“) bietet „Pflegeservice Smart“ Beratungen über Pflegeleistungen an.

Es sei unklar, wie die Firma an die Daten gelange. „Verbraucher berichten, dass manchmal der Pflegegrad bekannt sei. Vermutlich werden auch gezielt Verbraucher mit älteren Namen kontaktiert, da dort das Thema Pflege besonders sensibel ist“, sagt Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle. Die Themen Pflege im Alter oder Pflegegrad würden als „Türöffner“ genutzt.

Inkassounternehmen bei
Nichtzahlung eingeschaltet

Das Telefonat werde mitgeschnitten, sobald die Angerufenen aufgefordert werden, sich mit der Übersendung einer „Pflegebox mit Informationen“ zu einem Preis von 129 Euro oder 99 Euro einverstanden zu erklären. Sie erhielten eine Rechnung, die nach Malta zu überweisen ist. Wer den geforderten Betrag nicht zahlt, erhält nach einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung. Einige Betroffene berichten, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sei. Die Verbraucherzentrale rät dazu, dem telefonischen Vertrag zu widersprechen. Anders als bei Enkeltricks ist eine Verfolgung durch die Polizei schwierig, da die Geprellten offenbar etwas für ihr Geld bekommen.