Löwen-Apotheke: Eigentümer und Mieter streiten weiter
Die Pläne für ein Restaurant sind gescheitert. Feuchte Wände sind der Grund. Damit befasst sich jetzt ein Gericht.
Wuppertal/Mettmann. Vor mehr als drei Jahren stand Dietmar Fassbach zum ersten Mal in der ehemaligen „Löwen-Apotheke“ an der Freiheitsstraße. Gemeinsam mit Fachleuten und Architekten, wie es gestern vor Gericht hieß. Denn dort ist die Idee, aus der Apotheke ein Restaurant zu machen, mittlerweile gelandet. Von „Bürger und Edelmann“ ist längst schon keine Rede mehr. Allenfalls in den Anwaltsakten der Gerichtsparteien, die nun darum streiten, ob es Wasserschäden gewesen sind, die Fassbach nach seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag dazu bewogen haben, seine Pläne zu ändern.
Rückblick: Hatte sich der geplante Restaurant-Umbau anfangs wegen fehlender Stellplätze verzögert, soll sich das Prozedere rings um die Baugenehmigung dann wegen verspätet eingereichter Unterlagen hingezogen haben. Derweilen passierte nichts Wesentliches. Fassbach räumte die Räumlichkeiten leer und ließ später noch zwei Wände herausreißen. Mit der Baugenehmigung in der Tasche hätte er eigentlich drei Monate mietfrei Zeit für den Umbau gehabt. Als es dann endlich hätte losgehen können im „Bürger & Edelmann“, zog sich Dietmar Fassbach aus dem Projekt zurück und schrieb im September 2015 die Kündigung. Der vermeintliche Grund: Feuchtigkeit in den Wänden der ehemaligen Apotheke, die Fassbach erst bemerkt haben will, als der Umbau bereits begonnen hatte. Vermieter Uwe Lück hingegen glaubt, dass der Inhaber der Stückwerk GmbH damals nur eine Gelegenheit gesucht habe, um aus dem Mietvertrag aussteigen zu können. Nachdem bereits 2017 ein Gütetermin vor der Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts anberaumt war, saß man sich dort gestern erneut gegenüber. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor bereits gescheitert. Dafür liegen die Standpunkte zu weit auseinander — und das nicht nur in finanzieller Hinsicht. Auf Ausgleichszahlungen hatte man sich nicht einigen können, und auch der Vorschlag des Hauseigentümers, den früheren Zustand der Räumlichkeiten wiederherzustellen und bis dahin die Miete zu zahlen, war bei Dietmar Fassbach nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
Zentrale Frage: Müssen Mietzins und Betriebskosten gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Fassbachs Anwalt formulierte die Forderung seines Mandanten einst so: „Wir verlangen eine Mietminderung und die fristlose Kündigung des Vertrages.“ Das wiederum sah die Anwältin des Hauseigentümers anders. Sie pochte stellvertretend für ihre Mandantschaft auf Vertragserfüllung. Hinsichtlich der Vertragsdauer könne man Fassbach soweit entgegen kommen, dass nur zwei Drittel der bis zum Ende des Fünfjahresvertrages fälligen Miete gezahlt werden müssten.
Nun soll ein Sachverständiger eingeschaltet und ein Gutachten erstellt werden, um grundlegende Fragen zu den vermeintlichen Feuchtigkeitsschäden zu beantworten. Das kann dauern. Derweilen steht die ehemalige Apotheke leer. Daran wird sich wohl in absehbarer Zeit auch nichts ändern. Bisherige Versuche des Eigentümers, einen Mieter für die Räume zu finden, sind bisher gescheitert. „Im jetzigen Zustand winken die Leute gleich ab“, ließ Uwe Lück das Gericht gestern wissen.