Radschutzstreifen für Düsseldorfer Straße beschlossen Eine gestrichelte Linie soll Radler in Mettmann schützen
Mettmann · Der Verkehrsraum in Mettmann ist knapp. Nun wird er umverteilt. Auf einem Stück der Düsseldorfer Straße soll ein Radschutzstreifen entstehen, damit erwachsene Pedalritter nicht mehr auf der Bürgersteig ausweichen.
(dne) Entgegen der Empfehlung der Verwaltung hat sich die Politik im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, KUM, für einen Radschutzstreifen auf der Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts ausgesprochen. Zwischen „Am Kolben“ und der Einmündung Breslauer Straße soll in 1,50 Meter Entfernung von der Bordsteinkannte eine gestrichelte Linie aufgemalt werden. Ein Radschutzstreifen darf von Autofahrern überfahren werden, solange kein Fahrradfahrer in der Nähe ist. Sobald geradelt wird, muss ein Auto beim Überholen links der gestrichelten Linie bleiben.
Michael Niklas, CDU, ist zugleich Vorstandssprecher Verkehrspolitik im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, ADFC Mettmann. Er hatte sich gemeinsam mit Mitstreitern akribisch vorbereitet. Unter Zuhilfenahme eines Maßbandes vom Stadtsportbund wurde an einem Sonntagmorgen die Straßenbreite der Düsseldorfer Straße ausgemessen.
Ergebnis: Auf Basis der puren Zentimeter ist das Aufbringen eines Radschutzstreifens zulässig. Auch an Engstellen – wie der Fußgängerinsel in Höhe der August-Burberg-Straße – werden alle Mindestmaße erfüllt. Zu diesem Ergebnis ist auch die Stadtverwaltung Mettmann bei ihren Messungen gekommen. Die Verwaltung sorgt sich jedoch um den dichten Verkehr auf der Düsseldorfer Straße, die im Schnitt von mehr als 14 000 Fahrzeugen pro Tag befahren wird. In dieser Zahlenangabe seien viele Lastwagen enthalten. In der Sitzung wurde der Anteil des Schwerlastverkehrs an dieser Stelle mit bis zu 6,67 Prozent beziffert. Hinzu kommen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr aus der Wache an der Laubacher Straße und des Evangelischen Krankenhauses, das angesichts der Krankenhausschließungen immer wichtiger wird für die medizinische Versorgung im Kreis Mettmann. Unterm Strich empfahl die Verwaltung, den Schutzstreifen abzulehnen: „Der eigentliche Schutzcharakter, den ein Schutzstreifen besitzt, wird durch die hohen Verkehrsstärken in Kombination mit den kombinierten Mindestmaßen nicht erreicht.“ Ratsherr und Fahrradlobbyist Niklas macht geltend, dass man mit dem Schutzstreifen auf eine Anregung der unmittelbaren Anwohner eingehe. Diese hätten sich in einem Bürger-Workshop am 5. März 2020 darüber beschwert, dass Radfahrer verbotenerweise den Bürgersteig vor ihren Häusern nutzten – eben um nicht mitten im dichten Verkehr auf der Fahrbahn radeln zu müssen. Außerdem müsse man Autofahrer daran gewöhnen, mindestens 1,50 Meter Seitenabstand zu einem Radfahrer zu halten. Dass die Stadtwerke die Düsseldorfer Straße in zwei oder drei Jahren für Kanalarbeiten aufreißen werden, ließ Niklas nicht gelten. Denn anschließend würden die Stadtwerke die Straße wieder herstellen wie sie war - mit Radschutzstreifen.