Bürgervorschlag zur Haushaltssanierung in Mettmann Wie Kanäle zu einem Millionen-Zufluss werden könnten
Mettmann · Es ist einer dieser Vorschläge, die erstaunen. Durch den Übertrag des Kanalnetzes an den Bergisch-Rheinischen Verband ließe sich einen Millionenbetrag erzielen. Finanzexperte Helmut Peick hat die Einzelheiten.
(dne) Ignorieren die Bürgermeisterin und die Kämmerin seit mehr als zwei Jahren eine Idee, die auf einen Schlag einen bis zu dreistelligen Millionenbetrag in die Stadtkasse spülen könnte? Ist die Operation Haushaltskonsolidierung in Mettmann am Ende viel leichter als gedacht? Finanzexperte Helmut Peick beantwortet beide Fragen mit einem „Ja“. Und er hat mittlerweile mit seinem Vorschlag auch in Kreisen der Politik Gehör gefunden. „Ich glaube, er hat da einen Punkt und die Verwaltung sollte den Vorschlag ernsthaft prüfen“, sagt beispielsweise SPD-Chef Matthias Stascheit. Die Idee: Die Stadt Mettmann überträgt ihr Kanalnetz dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband, BRW. Und bekommt dafür vom Verband einen Ausgleichsbetrag überwiesen, für die zukünftigen Erträge aus dem Kanalnetz durch die Gebühren.
Hückeswagen oder
Hattingen als Vorbild
Dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits einige Vorbilder. Ob Hückeswagen, Menden, Nordkirchen oder Hattingen – all diese Städte haben es mit ihren jeweiligen Wasserverbänden so gemacht. Am intensivsten hat sich Peick das Beispiel der Stadt Hattingen angeschaut. Mit 9,4 Millionen Abwassergebühren pro Jahr liegt diese Stadt im Einzugsgebiet des Ruhrverbandes in etwa in einer Größenordnung, die mit Mettmann vergleichbar ist. Hier liege das Gebührenvolumen bei 10,9 Millionen Euro pro Jahr. Hattingen bekam vom Ruhrverband einen Ausgleichsbetrag von 110 Millionen Euro auf einen Schlag. „Wenn eine Kommune soviel Geld anlegt, würden sich daraus derzeit jährliche Zinszahlungen von etwa vier Millionen Euro ergeben“, rechnet Peick vor.
Dieser stete Mittelzufluss würde auf einen Schlag eine weit größere Entlastung bringen, als im Sozialbereich die Hunderter und Tausender zusammenzukratzen, viel Porzellan zu zerschlagen und am Ende einen niedrigen sechsstelligen Geldbetrag an Einsparungen zu erzielen.
Eine Änderung des Landeswassergesetzes von 2016 macht die Übertragung des Kanalnetzes von einer Kommune auf einen Verband möglich. Juristisch bliebe das Kanalnetz im Eigentum der Stadt. Sie würde weiterhin über Satzung und Gebühren bestimmen und behielte die Planungshoheit über Investitionen. Die Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltungen des Kanalnetzes würde der Verband auf die Kommunen umlegen, die dies in Form von Gebühren an die Bürger als Nutzer weiterreichen würde. In Hattingen ist das Modell durch die Kommunalaufsicht geprüft und abgesegnet. In Mettmann könnte es in zwei Jahren wirksam werden.