Demokratie in Mettmann So klappt es mit der Briefwahl für Europa
Mettmann · Am 9. Juni ist Wahltag. Wahlberechtigte ab 16 Jahre stimmen über die Zusammensetzung des Europaparlaments ab. Wer verhindert sein sollte, vorab abstimmen.
(dne) Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Auf der städtischen Homepage können unter mettmann.de/web/?page_id=5618 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen online für die Europawahl beantragen. Das teilt die Stadt mit.
Hierzu werde die schriftliche Wahlbenachrichtigung benötigt, die per Post zugestellt wurde. Einen Antrag auf Briefwahl kann man nur für sich selbst stellen, dafür sind neben den persönlichen Daten auch der Wahlbezirk und die persönliche Nummer im Wählerverzeichnis anzugeben. Beides findet sich in der schriftlichen Wahlbenachrichtigung.
Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist in der Zeit vom 13. Mai (1 Uhr) bis 4. Juni (23 Uhr) möglich. Danach finde keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach per Post oder Mail eingehenden Briefwahlanträge werden per Hand von Mitarbeitenden im Wahlamt bearbeitet. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch
per Post mit dem Formular beantragt werden, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist. Für den Wahlscheinantrag schreiben Bürger einen formlosen Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, senden eine Mail an briefwahl@mettmann.de oder beantragen über einen Scan des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung.
Der schriftliche Antrag muss die folgenden Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, eventuell abweichende Versandadresse.
Ab dem 21. Mai steht das Briefwahlbüro im Rathaussaal (2. Obergeschoss im Rathaus-Altbau), Neanderstraße 85, zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Bis zum 24. Mai – Dienstag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr. Bis zum bis 31. Mai sind die Öffnungszeiten: Montag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag ist wegen Feiertag geschlossen, Freitag 8 bis 12 Uhr.
Bis zum 7. Juni ist geöffnet: Montag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr.
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zugänglich. Dort können Anträge zur Erteilung von Wahlscheinen mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen hier abgeholt, vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, einen Wahlschein zu beantragen, dürfen sich bei der Antragstellung von einer Person helfen lassen.