Traglufthalle in Mettmann Die Kosten für die unbrauchbare Traglufthalle steigen auf 525 000 Euro
Mettmann · Bund der Steuerzahler widmet dem Traglufthallen-Ärger einen eigenen Beitrag.
(dne) In einer Informationsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend beziffert Kämmerin Veronika Traumann die bisherigen Kosten für die aus Sicht der Stadt unbrauchbare Traglufthalle für Geflüchtete mit insgesamt 524 913 Euro. Diese Gesamtsumme setzt sich aus monatlichen Mietzahlen für Juni bis August (insgesamt 208 845 Euro), der baulichen Unterhaltung der Traglufthalle (268 257,50 Euro) und dem Posten „Ergänzung der Einrichtung Traglufthalle“ (27 583,56 Euro) zusammen.
Mittlerweile hat die Stadt den Mietvertrag zum September gekündigt. Sie hatte dem Vermieter eine Nachbesserungsfrist bis zum 11. November gesetzt und anschließend durch einen eigenen Gutachter überprüfen lassen, ob die geltend gemachten Mängel wirklich abgestellt worden sind. Der Vermieter hat seinerseits offenbar vor dem Berliner Landgericht ein Beweissicherungsverfahren angestoßen. Demnach muss das Gericht nun einen Gutachter benennen, der sich ebenfalls vor Ort in Mettmann ein Bild von der Halle und den Möglichkeiten machen muss, dort Menschen unterzubringen.
Für Mettmann bedeutet dies: Obwohl der Mietvertrag gekündigt wurde, bleibt die Traglufthalle an Ort und Stelle. Ein Sicherheitsdienst bleibt ebenfalls.
Unter der Überschrift „Wer trägt die Kosten?“ berichtet der Bund der Steuerzahler NRW in der aktuellen Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift über die Auseinandersetzung zur Traglufthalle für Geflüchtete. Der Steuerzahlerbund schildert in diesem Beitrag, wie es im April 2022 – zwei Monate nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine – zu der Ratsentscheidung über die Traglufthalle gekommen ist: „Für eine angebotene Traglufthalle sprach, dass andere Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft und sehr teuer wären. Sie sei nach Auffassung des Rates ‚die bestmögliche – und zum Entscheidungszeitpunkt auch einzig realisierbare – Lösung (…)’“.
Zugleich wird in dem Beitrag auf die schlechten Erfahrungen mit einer Traglufthalle vor einigen Jahren in Düsseldorf hingewiesen und darauf, dass der Vermieter auf entsprechende Nachfragen den Tipp gegeben habe, eine Klimaanlage, im Fachjargon „Chiller“, anzuschaffen. Die Stadt kritisiert, dass in der Halle im Sommer Temperaturen jenseits der 40 Grad Celsius erreicht wurden und im Winter tagsüber 19 Grad Celsius nicht gehalten werden könnten.