Mettmanner muss sich wegen Messerangriff verantworten
Nachbar ärgert sich über Partylärm und geht auf den Urheber los.
Mettmann/Wuppertal. Es begann mit einem Streit zwischen zwei Nachbarn in der Gruitener Straße. Der eine angeblich in ständiger Feierlaune. Der andere, vom Lärm genervt, schlaflos im Bett. „Vier Männer und zwei Frauen haben jede Nacht bis zwei Uhr Party gemacht“, erklärt der 46-jährige Litauer, warum ihm schließlich im vergangenen April der Kragen geplatzt sei.
Bevor die Lage schließlich eskaliert sei, soll ihn ein Freund der späteren Opfer im Hausflur mit dem Tode bedroht haben. Zusammen mit einem Bekannten, dem er zuvor sein Leid geklagt hatte, sei er daraufhin zur Wohnung seines Nachbarn gegangen, um die Sache zu klären. „Nur mit Worten“, wie der Mann und sein mitangeklagter Bekannter nun beteuern. In aufgebrachter Stimmung und ziemlich betrunken habe man an der Türe des Wohnungsnachbarn geklopft. Als diese geöffnet wurde, habe es eine Rangelei gegeben, an deren Ende der Nachbar aus Ghana durch einen Messerstich in die Brust schwer verletzt wurde. Ein in der Wohnung anwesender Freund trug ebenfalls Verletzungen davon. Eine Schnapslaune sei das alles gewesen, wie beide Angeklagten gestern vor dem Wuppertaler Landgericht beteuerten.
Aus Sicht der beiden Opfer scheint sich hingegen alles vollkommen anders zugetragen zu haben. Die Türe sei nicht freiwillig von innen, sondern gewaltsam von außen geöffnet worden. Die Frage danach, warum man die kurz darauf herbeigeeilten Polizeibeamten dann noch habe auf deren Klingeln hereinlassen müssen, obwohl die Türe doch schon kaputt gewesen sei, blieb vorerst unbeantwortet. Aus Sicht der beiden Opfer habe es auch keine Rangelei gegeben, die sie selbst angezettelt hätten. Stattdessen habe einer der Männer im Bett gelegen, als auf ihn eingestochen worden sei. Danach hätten ihn die beiden „Eindringlinge“ auf den Balkon gezerrt, um ihn über die Brüstung zu werfen. Über die kletterte kurz darauf einer der Angeklagten, als die Polizei am Tatort eintraf.
Bis heute leidet der Ghanaer, der damals mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, an den Folgen der Tat. Dass die beiden Angeklagten damals gesagt hätte, sie seien von der Mafia und würden jetzt für Ordnung sorgen, habe dazu geführt, dass er sich nicht mehr allein auf die Straße wage. Die Symptome der durch Kindheitserlebnisse und die Flucht aus Ghana ausgelösten Posttraumatischen Belastungsstörung hätten sich durch den Überfall verschlimmert. Der Prozess wird fortgesetzt. magu