Mutter und Sohn bauen Hanf an
Freiheitsstrafe für den Sohn und Geldstrafe für die Mutter - so lautete das Urteil vor zwei Jahren. Doch beide gingen in Revision.
Kreis Mettmann. Sechs Cannabispflanzen im Schlafzimmer seiner Mutter und zwei in der eigenen Wohnung. Dazu noch Marihuana in nicht unerheblichen Mengen in diversen Tütchen: Schon vor zwei Jahren standen ein damals 27-Jähriger und seine Mutter deshalb vor dem Mettmanner Amtsgericht. Der Vater zweier vier und sieben Jahre alter Kinder wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt; seine Mutter zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro.
Beide hatten gegen das Urteil bereits Revision eingelegt — und die wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt. Die erneut erörterten Hintergründe der damals angeklagten Tat gaben einen Einblick in ein aus dem Lot geratenes Miteinander von Mutter und Sohn.
Sie habe ihren Sohn von der Straße holen wollen, sagte die Mutter zu einer Tat, die nur schwer nachzuvollziehen ist. Sie selbst habe 16 Stunden am Tag in ihrem Kiosk gearbeitet, immer wieder auch die Rechnungen ihres Sohnes bezahlt und schließlich geduldet, dass der in ihrem Schlafzimmer mehrere Cannabispflanzen in einem Indoor-Gewächshaus anbaut. Der Grund dafür, das nicht in der eigenen Wohnung tun zu können? Dort gab es keinen Strom und daher keine Möglichkeit, um für die nötige Beleuchtung zu sorgen. „Die Mutter hat die Augen vor dem Tun ihres Sohnes verschlossen“, war schon damals im Urteil des Mettmanner Amtsgerichtes zu lesen.
Vor dem Berufungsgericht zogen nun beide Angeklagten die Revision überraschenderweise recht schnell zurück. Und das hatte zumindest bei dem jungen Mann einen nachvollziehbaren Grund: Zwischen der Bewährungsstrafe von damals und dem Revisionsverfahren lag eine weitere Verurteilung des mittlerweile beinahe 30-Jährigen zu 18 Monaten Haft, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt worden war. „Vor diesem Hintergrund würde wohl keine Bewährungsstrafe mehr herauskommen“, stellte die Richterin klar.
Dass er überhaupt auf freiem Fuß bleibt, kann in Anbetracht der Schwere der zweiten Straftat durchaus als mildes Urteil verstanden werden. Wenn auch nur als Mittäter verurteilt, so hat der Angeklagte doch damals gemeinsam mit vier Männern und einer Frau einen 44-jährigen Bekannten aus Unterbach entführt. Das Opfer, das zuvor Streit mit der Frau gehabt haben soll, wurde bewusstlos geprügelt und über mehrere Tage hinweg in einer Wuppertaler Wohnung gefangen gehalten und gefoltert. Dazu wurden auch noch der Hund des Mannes verschleppt und sein Auto verkauft. Gegen den Haupttäter verhängten die Richter damals eine Haftstrafe von sieben Jahren. Der junge Mann aus Erkrath hingegen war damals einer von zwei Mittätern, deren Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Während des Revisionsprozesses wurde eine weitere Anzeige bekannt, die demnächst zu einer erneuten Anklage und einer Verhandlung vor dem Mettmanner Amtsgericht führen könnte. Noch scheint nicht klar zu sein, ob es dazu wirklich kommen wird.