Pipeline-Gegner warten auf Ergebnisse der Bezirksregierung
Wann und wie es weitergeht, kann die Behörde noch nicht sagen.
Kreis Mettmann. Auf 67 Kilometer Länge liegen die bis 2011 in Ratingen, Langenfeld, Monheim und anderen Städten verlegten Rohre der umstrittenen Kohlenmonoxid-Leitung der Bayer-Tochter Covestro im Boden. Doch ob diese sogenannte CO-Pipeline jemals in Betrieb gehen wird, steht in den Sternen. Das Verfahren hängt einerseits beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, andererseits bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die über eine Planänderung entscheiden muss.
Jochen Heide, Rechtsanwalt
Gut ein Jahr ist es her, dass im Januar 2017 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Vorlage des OVG zurückgewiesen hatte. Das OVG hatte darin die Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes von 2006 angezweifelt, das Enteignungen zum Zweck von Bau und Betrieb der Pipeline zwischen den Covestro-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen erlaubt. Durch sie will Covestro den Rohstoff Kohlenmonoxid (CO) von einem Werk zum anderen schicken. Die Bezirksregierung hatte die Anlage genehmigt. Hiergegen hatten mehrere Anwohner geklagt. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Absage dem OVG vorgehalten, eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes nur unzureichend begründet zu haben.
Das OVG hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder arbeitet es seine Begründung nach und ruft Karlsruhe erneut an. Oder es entscheidet selbst in dem Verfahren, in dem Anwohner und Gegner der CO-Pipeline geklagt hatten. „Wir haben seit Monaten in dieser Sache nichts mehr gehört“, sagte Rechtsanwalt Jochen Heide, der eine von der Stadt Monheim unterstützte Klage der Landwirtsfamilie Muhr vertritt und auch für die Stadt Ratingen Interessen wahrnimmt. OVG-Sprecherin Gudrun Dahme verwies auf das von der Bezirksregierung Düsseldorf noch nicht abgeschlossene Planänderungsverfahren.
Die Aufsichtsbehörde muss darin etwa die Zulässigkeit unterschiedlicher Materialien der Pipeline-Rohre bewerten. „Wir müssen den Abschluss des Planänderungsverfahrens durch die Bezirksregierung abwarten, damit die Änderungen in die weitere Bewertung einbezogen werden können“, sagte Dahme. Einen Termin hierfür konnte Dagmar Groß von der Bezirksregierung noch nicht benennen.