Wohnen im Amtsgericht
Der Denkmalschutz hat dem Bauherren hohe Hürden für das Gebäude aus dem Kaiserreich aufgelegt.
Mettmann. Eigentlich sollten die ersten Bewohner längst im denkmalgeschützten Amtsgericht eingezogen sein. Doch die Gespräche zwischen dem Eigentümer Gunnar Poehl und dem Amt für Denkmalpflege dauerten länger als erwartet und führten zu Verzögerungen. „Mittlerweile“, sagt Poehl, der das Gericht vor drei Jahren vom Land gekauft hat, „laufen die Arbeiten.“
14 Mietwohnungen entstehen in dem Gebäude an der Gartenstraße. Mit dem Dachgeschoss wären es mehr geworden, aber da spielte der Denkmalschutz nicht mit. Poehl: „Dafür hätten wir Gauben ins Dach einbauen müssen. Das wurde abgelehnt.“ Was der Kölner Investor bedauert: „Von dort oben aus hat man nämlich einen tollen Blick über die Stadt.“
Wegen des Vetos der Denkmalschützer könnten die 420 Quadratmeter Dachbodenfläche höchstens noch zum Wäsche trocknen genutzt werden.
Das gesparte Geld muss Poehl in 117 neue Fenster investieren. Die alten Holzrahmen sind marode, oder wurden in der Vergangenheit sogar durch Kunststofffenster ersetzt, die nicht zum Erscheinungsbild eines kaiserlichen Amtsgerichts passen. Deshalb muss Poehl alle Fenster erneuern lassen, nach genauen Vorgaben der Denkmalbehörde.
„Merkwürdig ist“, findet Poehl, „dass sich das Land über die Auflagen des Denkmalschutzes hinwegsetzen und sogar Kunststofffenster einbauen lassen konnte.“ Die neuen weißen Holzfenster seinen zwar der dickste Finanzposten im gesamten Sanierungspaket, aber mit ihnen werde das Erscheinungsbild des Gebäudes deutlich aufgewertet.
Auch die zwei Gefängniszellen im Keller stehen unter Denkmalschutz. Poehl: „Wir müssen sogar die Inschriften an den Wänden mit Plexiglas schützen.“
Im Juni, hofft der Eigentümer, können die ersten Mieter ins alte Gericht einziehen. Poehl: „Wir haben schon einige Nachfragen.“ Bis dahin haben die Arbeiter noch viel zu tun: neue Fenster, neue Heizung, neue Bodenaufbauten, neue Elektroinstallation und Dachsanierung.