Bestattung ist für viele zu teuer
Wenn das Geld fehlt, muss das Sozialamt einspringen. Das erschwert die Suche nach einem Bestatter.
Ratingen. Immer häufiger haben finanzschwache Hinterbliebene Probleme, ihre Toten bestatten zu lassen. Das sagt jedenfalls Ulf Heimeshoff, seines Zeichens Bestatter in Ratingen. Er berichtet von einer bürokratischen Mühle, die in Gang gesetzt wird, sobald beim Sozialamt der Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt wird. Wer sich als Bestatter darauf einlasse, bleibe schon mal auf den Kosten sitzen, wenn das Amt ablehnt, aber sonst niemand bereit ist, die Kosten zu übernehmen.
Es komme immer wieder vor, dass Hinterbliebene bei ihm Rat suchten — nachdem sie bei Kollegen in und um Ratingen bereits abgewiesen worden seien, sagte Heimeshoff. Offenbar scheue man in seiner Branche das Risiko. Wenn das Sozialamt den Antrag ablehne und auch die sogenannten Bestattungspflichtigen kein Geld herausrückten, könne man nur noch per Gerichtsvollzieher versuchen, die Kosten einzutreiben. Doch auch dafür müsse er zunächst in Vorleistung gehen. Es gehe hierbei um Beträge von etwa 2500 Euro inklusive Bestattung und Grab. Er selbst habe schon mal bis zu zweieinhalb Jahre auf sein Geld warten müssen, sagte er.
Der Verwaltungsakt mache es überdies schwierig bis unmöglich, die Toten innerhalb der vorgeschriebenen zehn Tage unter die Erde zu bringen. Vor einer Verbrennung müsse ein Amtsarzt eine Leichenschau vornehmen — auch das dauere. In Ratingen komme derzeit dazu, dass er wegen eines personellen Engpasses im Standesamt tagelang auf die Sterbeurkunde warten müsse. So habe er eine Frau, die bereits am 16. August gestorben sei, immer noch nicht bestatten können: „Die Sterbeurkunde bekomme ich erst am Freitag.“ Die Papiere habe er am Dienstag abgegeben. Der Ehemann sei zuvor von mehreren, auch großen Instituten abgelehnt worden. Dazu sagt die Stadt: „Einen Engpass bei der Ausstellung von Sterbeurkunden gibt es nicht.“ Die Verbraucherinitiative Aeternitas hat eine Broschüre „Sozialbestattung heute“ erstellt. Sofern der Antrag gestellt wurde, bevor einem Bestatter der Auftrag zur Durchführung der Bestattung erteilt wurde, erfolge die Kostenübernahme in Form einer Kostenübernahmeerklärung, eines Schuldbeitritts der Behörde oder als Zusicherung. Diese Erklärungen könnten beim Bestatter vorgelegt werden. „Leider sehen sich die Behörden auch in einfachen Fällen häufig nicht in der Lage, zeitnah eine entsprechende Erklärung über die Übernahme der Kosten auszustellen“, hat auch Aeternitas bundesweit festgestellt. Der Verein rät: „Sofern vor Ort sich kein Bestatter bereit findet, ohne eine entsprechende Erklärung tätig zu werden, kommt der Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei Gericht in Betracht, um die Behörde so kurzfristig zu entsprechendem Handeln zu zwingen.“