Ratingen Angeklagte sollen mit Heroin gedealt haben
Ratingen/Wuppertal. · Im Prozess wegen Heroinhandels vor dem Wuppertaler Landgericht müssen sich drei Männer aus Velbert und eine Frau aus Heiligenhaus verantworten. Die Angeklagten sollen sich seit Herbst 2016 durch illegale Einfuhr und Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine Einnahmequelle verschafft haben.
Einer der drei Männer wurde bereits wegen anderer Taten im Mai 2019 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor soll er den Kontakt zu niederländischen Lieferanten hergestellt haben, nach seiner Inhaftierung soll der ebenfalls angeklagte, ehemalige Kurierfahrer diese Rolle übernommen haben. Der 55-jährige Velberter mit Kleingarten und Hühnerzucht in Heiligenhaus soll anfangs 30 Euro Benzingeld und drei Gramm Heroin für seine Kurierdienste bekommen haben.
Angeklagter forderte 500 Euro
für jede Drogen-Kurierfahrt
Irgendwann soll ihm das in Anbetracht des Risikos zu wenig gewesen sein und er habe 500 Euro für jeden Kurierdienst gefordert und auch bekommen. Nach der Inhaftierung des Mitangeklagten soll er das Heroin selbst telefonisch geordert haben – auf Geheiß eines 67-jährigen Italieners, der ebenfalls in Velbert wohnt. Dessen Anwalt hat bereits angekündigt, dass sein Mandant sich nicht an Details erinnern könne und er ein gerontopsychiatrisches Gutachten vorlegen werde. Wurden die Drogen anfangs in Velbert „gebunkert“, so wechselte man bei der Lagerhaltung später in die Wohnung der Heiligenhauserin, die das Heroin auch gestreckt und verkauft haben soll. So wie auch der 67-jährige Mitangeklagte, soll sie die Einnahmen von mehreren Zehntausend Euro in bar auf ihr Sparkassenkonto eingezahlt haben.
Inmitten eines über vier Jahre „florierenden“ Drogenhandels sollen mehrfach die niederländischen Lieferanten gewechselt haben, von denen einige gesondert angeklagt wurden. Von ihnen soll der Kurierfahrer das Heroin abgeholt haben – zum Schluss an einem Ort direkt hinter der Grenze. Geparkt habe er in einer deutschen Grenzstadt, um von dort aus zu Fuß über die Grenze zu laufen. Beim Rückweg hatte der Angeklagte jedes Mal in der Tasche: zwischen 500 Gramm und einem Kilo Heroin und Streckmittel. Das Bargeld soll ihm zuvor der 67-jährige Mitangeklagte überlassen haben. Es sollen jeweils zwischen 10 000 und 30 000 Euro gewesen sein.
Festgenommen worden war der Angeklagte auf dem Rückweg von Heerlen bei der Abfahrt von der Autobahn. Bei den Wohnungsdurchsuchungen der Angeklagten waren Heroin, Feinwaagen und Verpackungsmaterial für den Weiterverkauf von den Ermittlern sichergestellt worden. Von den Verteidigern der Angeklagten wurden teilweise geständige Einlassungen angekündigt, der Prozess wird fortgesetzt.