Ratingen Ratinger Initiative will weiter gegen Kapazitätserweiterung kämpfen

Ratingen. · Die Bürgerinitiative „Ratinger gegen Fluglärm“ ruft die Mitglieder auf, Einspruch gegen die vom Flughafen Düsseldorf geplante Kapazitätserweiterung einzulegen. Die Eingabefrist läuft am 26. Juni ab.

Der Flughafen Düsseldorf strebt eine größere Kapazität an.

Foto: RP/Blazy, Achim (abz)

Am Himmel über Ratingen ist es ruhig geworden. Durch die Corona-Krise starten und landen am Düsseldorfer Flughafen kaum noch Flugzeuge. „Die Menschen fühlen sich entspannter“, sagt Ulrich Neck, Vorsitzender der Initiative „Ratinger gegen Fluglärm.“

Doch die Ruhe, da ist sich Neck sicher, wird nicht ewig anhalten. „Denn irgendwann wird der Flugverkehr wieder einsetzen – in einer neuen Normalität. Wie die aussieht, vermag wohl keiner derzeit vorherzusagen“, schreibt er in einer Information an die Mitglieder. Und ungeachtet der noch ungewissen Zukunft des Flugverkehrs, dränge das Management des Düsseldorfer Flughafen unablässig auf einen Ausbau der Kapazität.

Diese Ambitionen gehen auf einen Antrag auf Kapazitätserweiterungen aus dem Jahr 2015/2016 zurück. Das dafür zuständige Landesverkehrsministerium eröffnete damals ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren, das mit einem Einspruchsverfahren die Möglichkeit bot, sich gegen die Ausweitung des Flugverkehrs auszusprechen. Diesem ersten Verfahrensschritt folgte nunmehr ein zweiter.

Trotz der Corona-Krise hat das Landesverkehrsministerium in Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens zum Antrag auf Kapazitätserweiterung eine zweite Auslegung ab dem 4. Mai gestartet. Es wurden aufgrund der ersten Einsprüche seitens des Ministeriums Nachfragen an die Düsseldorfer Flughafen GmbH gerichtet. Die Antworten führten zu umfangreichen ergänzenden und geänderten Unterlagen. Sie liegen im Ratinger Rathaus aus oder können auf der Internetseite des Ministeriums (siehe Link) eingesehen werden.

Initiative ruft zu erneuten Einsprüchen der Mitglieder auf

Vorstand und Beirat der Initiative „Ratinger gegen Fluglärm“ bitten nun die Mitglieder, unbedingt einen erneuten Einspruch einzulegen. Als Anlage an ein Informationsschreiben haben sie ein Informationsblatt erhalten, aus dem das Auslegungsverfahren, die Notwendigkeit eines Einspruchs und die organisatorischen Einzelheiten zur Vorlage eines Einspruchs zusammengestellt sind. Als zweite Anlage gibt es ein Formblatt, mit dem sie einen Einspruch abgeben können.

Jeder Einsprecher kann das von ihm ausgefüllte Formblatt entweder direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf schicken (bis 26. Juni), oder er kann das Blatt beim Vorsitzenden der Ratinger Bürgerinitiative Ulrich Neck, Am Eichförstchen 45, 40885 Ratingen-Lintorf, bis zum 20. Juni dieses Jahres in den Briefkasten einwerfen. Es wird dann fristgerecht bei der Bezirksregierung abgegeben.

In dem Formblatt zum Einspruch heißt es unter anderem: „Jeder Flug bedeutet Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen. Diese führen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei den Menschen in den bodennah überflogenen Wohnbereichen zu gesundheitsgefährdenden Immissionen. Durch mehr Flugbewegungen steigen diese Risiken an. Deshalb lehne ich eine Erhöhung der möglichen Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen ab und begründe damit meine Forderung, den Antrag abzuweisen.“

Und Neck weist noch einmal darauf hin, dass auch diejenigen, die bereits 2016 einen Einspruch eingelegt haben – damals waren es rund 2000 – diesen jetzt noch einmal wiederholen sollten. Die Flugbewegungen am Flughafen sollen von 45 pro Stunde auf 60 erhöht werden.