Ratingen Stadt will mehr Hilfe für Betriebe und Künstler

Ratingen. · Unterschiedliche Branchen, zum Beispiel Taxi-Unternehmen und Hundesalons, kommen nun hinzu.

Das Hilfsprogramm unterstützte in einem ersten Paket auch die Gastronomie. Nun sind weitere Branchen hinzugekommen.

Foto: Achim Blazy (abz)

(Red/kle) Die Stadt Ratingen entwickelt ihr Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe, Künstler und Vereine weiter. So wird der Kreis der Berechtigten vergrößert. Und das Antragsverfahren soll unbürokratischer werden. Die neuen Antragsformulare sind ab sofort online abrufbar auf der Internetseite der Stadt Ratingen (siehe Link).

Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Mai hatte Bürgermeister Klaus Pesch das Hilfsprogramm für kleinere Betriebe, Vereine und Selbständige initiiert, um damit zwei Ziele auf einmal zu erreichen. „Wir retten Existenzen, und gleichzeitig erhalten wir die allgemein und zu Recht hoch geschätzte Ratinger Lebensqualität. Denn das tolle Flair unserer Stadt verdanken wir in erheblichem Maße der bunten Vielfalt an liebenswerten, inhabergeführten Geschäften, Lokalen und Dienstleistern, engagierten Vereinen und kreativen Kulturschaffenden.“

Zuschussprogramm hat ein Volumen von 6,5 Millionen Euro

Das Zuschussprogramm, das der Rat der Stadt beschloss, hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebundene und rückzahlbare Liquiditätsbeihilfe). Bislang wurden mehr als 50 Anträge gestellt. Ein derartiges Hilfsprogramm war nach Angaben der Stadt bislang beispiellos. „Es gab einfach keine Erfahrungswerte“, sagt Stadtkämmerer Martin Gentzsch. „Die Erkenntnisse der drei Monate nach der Einführung haben wir dem Stadtrat dargestellt und im Detail Verbesserungspotenziale aufgezeigt.“ Auf dieser Basis hat der Rat der Stadt die Weiterentwicklung des Hilfsprogramms beschlossen.

Dies geschieht auf zwei Ebenen. Es sind nun mehr Branchen förderberechtigt. Bisher gehörten zu diesem Kreis inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen. Nun kommen folgende Branchen hinzu: Fotostudios mit angeschlossenem Einzelhandel, Catering, sofern mehr als 50 Prozent des Umsatzes durch Ratinger Kunden generiert werden, Hundesalons, Massagestudios (ausgenommen sind Dienstleistungen sexueller Art), Saunen, Salzgrotten, ­Reinigungs- und Wäschereibetriebe, Veranstalter, sofern mehr als 50 Prozent des Umsatzes durch Ratinger Kunden generiert werden, Taxiunternehmen, private Schulen im Sport-, Kultur- und Kunst-Bereich.

Auch die Zuschussvoraussetzungen werden angepasst. So werden Soforthilfezahlungen von Bund und Land bei der Umsatzermittlung nicht mehr berücksichtigt, da etwaige ­Rückzahlungen vielfach nicht absehbar sind. Es wurde ein Kriterium eingeführt, das starke saisonbedingte Schwankungen berücksichtigt, auf die Vorlage gewisser Unterlagen und Angaben werde verzichtet, erklärte die Verwaltung. Die beschlossenen Änderungen gelten ­rückwirkend.

Das bedeutet, dass auch ältere Anträge nach den neuen Fördervoraussetzungen gegebenenfalls erneut geprüft werden können.