Neuer Ärger um Felderhof II

Bürger und der Verkehrsclub Deutschland kritisieren die Pläne für das Neubaugebiet. Anwohner der anderen Seite der Bahngleise befürchten mehr Lärm in ihrem Viertel.

Ratingen. Die Pläne fürs Neubaugebiet Felderhof II sorgen weiter für Kritik. Die Anwohner auf der anderen Seite der Bahngleise (Am kleinen Rahm) befürchten, dass die geplante bis zu sieben Meter hohe Lärmschutzwand durch Reflexion den Lärm in ihrem Viertel erhöhen könnte. Mit einem dreiseitigen Brandbrief haben sie sich im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes an die Stadtverwaltung gewandt.

„Es wird unserer Meinung nach versucht, das neue Wohngebiet Felderhof II gegen Lärm zu schützen. Wieso hat es in der jüngsten Zeit keinerlei Überlegungen gegeben, wie unser Wohnviertel gegen Lärm geschützt wird?“, fragen die Anwohner. Es sei bei den Planungen versäumt worden, einen Lärmschutz für die Wohngebiete beiderseits der Bahn sicherzustellen. Etwa 150 Bürger haben diesen Brief an die Verwaltung geschickt. Sie fordern eine möglichst hohe, hochabsorbierende und durchgehende Wand auf beiden Seiten. Die 2003 errichtete Wand auf der Ostseite habe lediglich „symbolischen Charakter“.

Hans Jörgens, Sprecher im Vorstand des Kreisverbandes Düsseldorf/Mettmann/Neuss beim Verkehrsclub Deutschland (VCD), hat seit Jahren besonders die nahe Gütersrecke im Auge. Er legte mit konkreten Zahlen zur Lärmbelästigung noch einmal nach. Jörgens hält diesen Standort als Wohngebiet für ungeeignet: Er verweist auf den aktuellen Lärmpegel und die von der Bahn prognostizierten Verkehre.

Alle Bedenken hat der VCD-Sprecher in einer offiziellen Stellungnahme zur derzeitigen Offenlegung des Bebauungsplanes dargestellt. Der VCD setze sich für einen menschengerechten Verkehr gleich welcher Art ein: „Regelmäßige Schlafstörungen durch überlaute Güterzüge verhindern die Erholung und haben vor allem Herz-Kreislauf-Störungen zur Folge.“ Dem schalltechnischen Untersuchungsbericht sei zu entnehmen, dass auch nach der Installation der vorgeschlagenen Lärmschutzwand „außerhalb der geplanten Häuser ein unzumutbar hoher Lärmpegel“ herrsche.

Jörgens führt aus: „Um den Lärm wenigstens innerhalb der Häuser erträglich zu machen, schlägt der Gutachter den Einbau von Schallschutzfenstern und damit zwangsweise verbunden eine schallgedämpfte Belüftung vor. Damit werden Wohnbedingungen geschaffen, die den Entfaltungsspielraum für die Wohngemeinschaften empfindlich einschränken. Die neuen Einwohner werden die Beschwerdeführer von morgen.“

Felderhof II liege an der Hauptstrecke 2324 der Deutschen Bahn, erklärt Jörgens. Im Zuge des Korridors Rotterdam-Genua werde diese Strecke nach Fertigstellung der Teilstrecke Emmerich-Oberhausen zusätzlichen Güterverkehr aufnehmen müssen. Die Lärmsituation werde sich daher in den nächsten Jahren verschlechtern, weil die bisher von der Bahn angedachte Verminderung der Schallimmissionen auf die Hälfte wieder aufgezehrt werde. „Daraus folgt, dass das Gebiet Felderhof II für eine Wohnsiedlung denkbar ungeeignet ist“, so der Experte.

Der VCD kritisiert die Art des geprüften Schallschutzes. Als einzige aktive Schallschutzmaßnahme habe der Gutachter hohe Lärmschutzwände vorgeschlagen. „Andere heute übliche Maßnahmen wie niedrige Schallschutzwände unmittelbar neben den Gleisen und Schienenstegdämpfer hat der Gutachter nicht betrachtet.“ Die nachträglich im Rahmen der erneuten Offenlegung berücksichtigte niedrige Schallschutzwand mit einer Höhe von nur zwei Metern „ist keine ausreichende Alternative“. Die Beschränkung auf zwei Meter sei nicht nachvollziehbar. Es gebe Strecken, so Jörgens, die mit einer unmittelbar neben dem Gleis angeordneten niedrigen Schallschutzwand von 65 Zentimetern Höhe ausgerüstet seien.