Ratingen Weniger Verhandlungen am Amtsgericht
Ratingen. · Corona wirkt sich auch auf das Justizwesen aus. Nur noch wichtige Termine finden statt.
Zu den von der Bundes- und Landesregierung als „unverzichtbar“ eingestuften Berufen in Krisenzeiten gehört auch das Justizwesen. Also Gerichte wie das Amtsgericht in Ratingen. Aber das Coronavirus und dessen Ausbreitung macht auch vor der Justiz nicht halt. Daher haben die Gerichte in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb seit Mittwoch stark eingeschränkt. Kritik gab es daran, dass auf diese Einschränkung lange gewartet worden sei, obwohl in anderen Bereichen des öffentlichen Dienst längst derartige Maßnahmen getroffen worden seien.
Nun bleibt ein Notbetrieb in den NRW-Gerichten aber bestehen, um „eilige Rechtssachen bearbeiten zu können“. Der Publikumsverkehr soll aber auf ein Minimum beschränkt bleiben, betont Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU). So soll das Infektionsrisiko reduziert werden.
Welche Auswirkungen hat dieser Notbetrieb auf die Arbeitsfähigkeit des Amtsgerichts in Ratingen und in wie weit kann der öffentliche Zugang – ein elementarer Bestandteil in der deutschen Justiz – weiterhin bestehen bleiben? An die Einschränkungen von oberster Justizspitze muss sich selbstredend auch für das Amtsgericht an der Düsseldorfer Straße halten. Wie das Amtsgericht bestätigt, werde der „Dienstbetrieb eingeschränkt aufrechterhalten“.
Was heißt das aber konkret? „Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Publikumsverkehr im Gerichtsgebäude erheblich eingeschränkt“, teilt die Amtsgerichts-Pressesprecherin Anna Maria Nolten mit. Aus diesem Grund sei auch der Sitzungsbetrieb auf „dringend notwendige Gerichtstermine reduziert“ worden.
Richter entscheiden selbst, ob Verhandlungen stattfinden
Wichtiger Zusatz: Jeder Richter entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit, welche Gerichtstermine noch stattfinden. Nolten: „Die Sitzungstermine können täglich auf der Amtsgerichts-Internetseite eingesehen werden.“ Dort steht etwa am vergangenen Donnerstag, dass von zwölf anberaumten Hauptverhandlungen wegen Bußgeldverfahren oder Familiensachen lediglich eine stattfand. Bei allen anderen steht: „Termin aufgehoben“. Das war am Freitag kaum anders. Das Amtsgericht fährt seine Drehzahl also deutlich herunter, bleibt aber in wirklich dringenden rechtlichen Fällen handlungsfähig.
Auch wenn das Publikum dem Gericht besser fern bleiben soll in diesen Zeiten, hat, so Nolten, die Öffentlichkeit selbstverständlich weiterhin Zugang zu den stattfindenden Sitzungen. Das entspricht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen. „Wie weit hiervon durch die Öffentlichkeit bisher Gebrauch gemacht wurde, vermag ich wegen des Umstandes, dass die Maßnahmen erst seit Kurzem greifen, noch nicht beurteilen“, fügt Nolten hinzu.
Außerhalb des reduzierten Sitzungsbetriebes sei die Anwesenheit in den Dienstgebäuden für das Publikum auf das „zwingend erforderliche Maß“ reduziert. Zugang werde nur in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten gewährt. Zu diesem Zweck sei die Rechtsantragsstelle weiterhin für Eilanträge geöffnet. „Insoweit bitten wir um telefonische Anmeldung“, sagt Nolten, die bei allen übrigen Angelegenheiten auf den Schriftweg verweist-
Außer Justizbedienstete dürfen auch noch Anwälte, Polizeibeamte oder Handwerker zur „Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs oder zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften auch außerhalb von Sitzungsterminen betreten“, steht auf der Homepage des Justizministeriums NRW.
Eine weitere Einschränkung: Alle Teilnehmer dürfen keine Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen und innerhalb der vergangenen 14 Tage keinen persönlichen Kontakt mit einem Infizierten gehabt haben oder in einem Risikogebiet gewesen sein.