Unfall in Ratingen Frau filmt verletzte Fußgängerin
Ratingen · Am Donnerstag war eine Frau auf einem Parkplatz an der Lise-Meitner-Straße zu Boden geschleudert worden. Eine 50-jährige Ratingerin zoomte auf das Unfallopfer und hielt dessen hilflose Lage auf Video fest.
Am vergangenen Donnerstag hat die Polizei in Ratingen das Smartphone einer 50-jährigen Ratingerin beschlagnahmt und ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Frau hatte zuvor eine Fußgängerin in hilfloser Lage gefilmt, die von einem Auto angefahren worden war.
Folgendes war nach Angaben der Polizei geschehen: Gegen 9.50 Uhr war die Polizei wegen eines Unfalls mit Personenschaden zur Lise-Meitner-Straße gerufen worden. Dort war eine 53-jährige Fußgängerin auf der Einfahrt zu dem Parkplatz eines Supermarktes von einem abbiegenden Auto erfasst und zu Boden geschleudert worden. Die Polizeibeamten waren noch vor den ebenfalls alarmierten Rettungskräften am Unfallort und leisteten Erste Hilfe bei der Fußgängerin.
Die Besatzung eines zweiten Streifenwagens stellte dann fest, dass eine unbeteiligte Passantin die Ausübung der Hilfsmaßnahmen sowie die auf dem Boden liegende 53-Jährige mit ihrem Smartphone filmte. Bei einer Kontrolle der Filmaufnahmen stellten die Polizisten fest, dass die Frau – eine 50-jährige Ratingerin – insbesondere auf das Unfallopfer gezoomt und so dessen hilflose Lage auf Video festgehalten hatte. Daraufhin stellten die Polizeibeamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft das Smartphone der Ratingerin als Beweismittel sicher und leiteten ein Verfahren gegen sie ein.
Unterdessen übernahmen Rettungskräfte der Ratinger Feuerwehr die Betreuung der angefahrenen Fußgängerin. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo letztlich jedoch festgestellt wurde, dass sie keine stationäre Behandlung benötigte. Sie hatte augenscheinlich mehrere Schutzengel und wurde nach Kenntnisstand der Polizei bei dem Unfall nicht schwer verletzt.
Es drohen Geldstrafen
und sogar Gefängnis
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass die Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, nach §201a des Strafgesetzbuches verboten ist. Es drohen empfindliche Geldstrafen – unter Umständen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
Ein ähnlicher Fall hatte sich in Velbert ereignet: Eine schwer verletzte Rollerfahrerin war von einem Handy-Gaffer gefilmt worden. Während die Frau notärztlich versorgt und in den Rettungswagen gebracht wurde, fuhr ein 36-Jähriger Velberter mit seinem Pkw langsam auf der Gegenfahrbahn vorbei, behinderte den Verkehr und fotografierte mit seinem Handy. Die Polizei stoppte ihn.
Er musste die Aufnahme löschen. Er erhielt ein Strafverfahren wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“.