Ratinger Einzelhandel Handel kommt mit 2G-Kontrollen klar

Ratingen · Die Geschäftsinhaber wurden durch die neuen Regelungen kalt erwischt, sie konnten sich aber schnell umstellen. Die Belebung von Frequenz und Umsatz blieb laut Handelsverband NRW aus. Es gab Verständnis, aber auch Frust.

Ingo Leppers von Photo Porst auf der Oberstraße kontrolliert die digitalen Impfausweise von Kunden.

Foto: Achim Blazy (abz)

In der Innenstadt gab es am vergangenen Samstag ein großes Thema: Corona und 2G. Die Pandemie bestimmt das Handeln, auf dem Marktplatz drehten sich viele Gespräche unter anderem um die Frage, wie man schnell an seine Booster-Impfungen kommt. Unterdessen versuchte der Handel, aus den neuen Regelungen das Beste zu machen. Auch wenn die Landesregierung noch eine Schonfrist eingeräumt hat und scharfe Kontrollen erst ab Mittwoch greifen.

Die Geschäftsinhaber haben sich schnell auf die neue Situation eingestellt und setzen die Regelungen bereits konsequent um. So zum Beispiel das Modegeschäft Clou an der Ecke Bechemer Straße/Wallstraße. Dort wird am Eingang kontrolliert. Ein Schild weist darauf hin: 2G-Nachweis plus Vorzeigen des Personalausweises.

Die Kontrollen funktionieren, alles wirkt entspannt

Und die Kontrollen funktionieren gut, das Ganze wirkt entspannt. So auch bei Photo Porst auf der Oberstraße. In der Altstadt-Buchhandlung wirkt man ähnlich gelöst. Wie es hieß, gehören Buchhandlungen zu den Geschäften für den täglichen Bedarf, 2G-Kontrollen fallen also weg.

Dennoch: Die 2G-Beschränkung hat den Einzelhandel kalt erwischt. Buchstäblich von heute auf morgen mussten die Geschäfte sich auf die Kontrollpflichten einstellen. Für alle Händler war das eine große Herausforderung, für viele bedeutete das auch, kurzfristig zusätzliche Personalkräfte finden zu müssen. „Die Umsetzung der 2G-Kontrollen hat trotz der Kurzfristigkeit gut geklappt“, berichtete Rainer Gallus, Geschäftsführer beim Handelsverband NRW (Regionalverband Rheinland) aus der am Samstag erfolgten Trendumfrage.

„Das Vorzeigen der Nachweise nebst Ausweis scheint zumindest bei den meisten Besuchern mittlerweile gut eingeübt. Wir hoffen darauf, dass nun schnell lokale Bändchenlösungen aufgelegt werden. Einmal kontrolliert erhalten Besucher dann beispielsweise ein Armbändchen und können damit schnell Einlass in Geschäfte und Weihnachtsmärkte erhalten“, meinte Gallus.

Für die Händler jedoch blieb damit die erhoffte Belebung von Frequenz und Umsatz aus. Im Stimmungsbild mischten sich Verständnis und Frust. Gefragt waren am Wochenende daher neben Süßwaren, Feinkost und Dekoartikel auch Geschenke wie Spielwaren, Parfüm, Socken und Fitnessbänder. Aber auch Klassiker wie Schmuck, Fernseher und Spielekonsolen fanden großes Interesse. Manch einer rüstete auch bereits in Sachen Wintersportausrüstung nach.

„In einigen Städten wird es auch sonntags noch Verkaufsöffnungen geben. Das nutzen viele Familien zum gemeinsamen Einkaufen, und sie tragen zusätzlich zu einer Auflockerung der Besucherzahlen bei“, ergänzt Gallus. In Ratingen hat es bereits einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben.

„Die Einführung von Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte im gesamten Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs stellt den Einzelhandel vor kaum lösbare Aufgaben und wird für viele Betriebe mitten im Weihnachtsgeschäft existenzgefährdende Wirkung haben“, fand unterdessen Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen.

Vom Handel geht dank Hygiene keine Infektionsgefahr aus

Der Handel stellt aus seiner Sicht aufgrund erprobter Hygienekonzepte und durchgängiger Maskenpflicht keinen Infektionsherd dar. Die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel diene damit nicht der unmittelbaren Infektionsbekämpfung, sondern als Anreiz für bislang Ungeimpfte, sich nunmehr impfen zu lassen. „Wir unterstützen das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, vorbehaltlos unter anderem auch mit einer eigenen Impfkampagne. Dennoch verursacht die 2G-Regelung im Einzelhandel einen riesigen Kontrollaufwand und stellt eine zusätzliche Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten und Geschäftsinhaber dar“, urteilte Achten.

Laut Schätzungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft verursacht die Einführung der 2G-Regel bundesweit im stationären Einzelhandel Umsatzeinbußen von etwa 5,3 Milliarden Euro. Auf NRW entfallen hiervon etwa 1,5 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die Organisation der Zugangsbeschränkungen.

„Ich gehe davon aus, dass uns diese Regelung nochmals Schäden von rund zwei Milliarden Euro beschert. Für dieses Sonderopfer muss der Handel entschädigt werden. Die bisherigen Wirtschaftshilfen sind da völlig ungeeignet“, forderte Achten.