Rauchverbot in Shisha-Bars bedroht Cem Kilics Existenz
Der Ratinger will dagegen klagen, dass auch seine Wasserpfeifen nicht mehr in Innenräumen angezündet werden dürfen.
Ratingen. Dieser Sommer wird für Cem Kilic heiß. Aber nicht, weil er einen traumhaften Urlaub in den Tropen vor sich hat. Es geht um seine Existenz. „Ich werde jeden Tag für gutes Wetter beten“, sagt Kilic.
Wenn die Sonne scheint, steigen nämlich die Chancen für den Ratinger türkischer Herkunft, dass sein Geschäft überlebt. Denn Kilic ist einer der wenigen Betreiber einer Shisha-Bar im Kreis Mettmann — seit nunmehr neun Jahren. Damit ist das Rauchen von Wasserpfeifen sein Geschäftskonzept — das jetzt aber droht, nicht mehr zu funktionieren, nachdem am 1. Mai das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist.
Kilic sieht erhebliche Umsatzverluste auf sich zukommen. „Deshalb ist der Sommer jetzt erst einmal für mich entscheidend. Dann können meine Gäste draußen weiter Shisha rauchen“, sagt er. Was dann im Herbst und Winter passiert, wenn es seine Kunden ins Warme drängt — „daran will ich jetzt noch gar nicht denken“.
Dass er seinen Laden dichtmachen muss, weil der Umsatz einbricht, ist für ihn eine reale Bedrohung. „Wenn niemand mehr kommt, dann kann ich ja auch keine Miete mehr zahlen. Was ich dann mache, weiß ich nicht“, sagt der Familienvater, der mit seiner Frau und seiner Tochter in der Ratinger Innenstadt lebt.
Kilic hofft jetzt auf eine Initiative anderer Betreiber von Shisha-Bars (siehe Infokasten). „Es gibt mehrere Kollegen, die mit einer Klage erreichen wollen, dass in Shisha-Bars doch noch geraucht werden darf“, sagt Kilic.
Er fände es auch richtig, wenn das Gesetz Ausnahmen zuließe. „Immerhin ist doch jedem klar, wenn er in eine Shisha-Bar geht, dass dort auch Wasserpfeife geraucht wird“, sagt er und macht deutlich, dass die Regeln für ihn absurd sind. „Das Gesetz soll ja die Nichtraucher schützen. Das Lustige ist nur: Die meisten meiner Gäste sind Nichtraucher. Sie kommen nur zum Wasserpfeifen-Rauchen.“
So ein Nichtraucher ist beispielsweise Janko Müller. Er geht regelmäßig in die Shisha-Bar. „Weil ich das einfach schön finde, mit meinen Freunden hier Wasserpfeife zu rauchen“, sagt er. „Doch das ganze Nichtraucherschutzgesetz macht das jetzt kaputt. Im Sommer wird das noch gehen. Aber im Winter geht ja keiner raus, um die Pfeife zu rauchen“, sagt er.
Müller, der selbst nie eine Zigarette anrühren würde, stört sich nicht an dem Rauch, „weder in der Shisha-Bar noch in einer normalen Kneipe. Mir ist doch klar, wenn ich da reingehe, dass da geraucht wird.“
Ausgegrenzt fühlt sich Raucherin Andrea Hinsen, ebenfalls regelmäßige Besucherin der Shisha-Bar in Ratingen. „Aber ich nehme das hin. Ich bin es als Raucherin ja gewöhnt, vor die Tür gehen zu müssen.“ Deshalb ist für sie auch klar: „Ich werde weiterhin in die Shisha-Bar gehen, weil es mir hier gefällt und ich Stammkundin bin.“ Dass sie dort aber keine Wasserpfeife mehr zum Blubbern bringen kann, „finde ich ziemlich daneben“.
Sollten Hinsen und andere Raucher nicht vor die Tür gehen und damit gegen das Nichtrauchergesetz verstoßen, müsste sie auch mit einer Geldbuße rechnen. „Der Bußgeldkatalog spricht von fünf bis 1000 Euro. Aber das ist natürlich Ermessenssache“, sagt Ordnungsamtsleiterin Barbara Arndt. „Sicherlich werden die höheren Bußgelder auch erst notwendig, wenn wir häufiger jemanden erwischen“, sagt sie.
Dabei ist das eher unwahrscheinlich. Denn das Ordnungsamt in Ratingen hält sich mit Kontrollen zurück. „Wir werden nicht mehr kontrollieren als sonst auch. Das können wir personell gar nicht stemmen“, sagt Arndt. Ausnahmegenehmigungen für Shisha-Bars, vielleicht auch in Zukunft, sind für sie kein Thema. Ihr Kommentar: „Das Nichtraucherschutzgesetz ist klar. Es gibt einfach keine Ausnahmen.“