NRW Ratingen erstattet Elternbeiträge
Ratingen · Voraussetzung ist, dass die Leistungen nicht in Anspruch genommen wurde. Das gilt für Kitas und die Ganztagsbetreuung. Bei der Rückzahlung bittet die Verwaltung um etwas Geduld.
(Red/jün) Eltern erhalten ihre Beiträge für Kita, Kindertagespflege oder Ogata bis einschließlich Juni erstattet, wenn die Betreuungsleistung nicht in Anspruch genommen wurde. Dies teilt die Stadt Ratingen jetzt mit. Der jeweilige Erstattungsbetrag wird „tagesscharf“ berechnet, das heißt, der Beitrag wird anteilig um die Tage gekürzt, in denen das Kind nicht in der Betreuung war. Diese wichtige Regelung für die Monate März bis Juni 2021 beschloss der Hauptausschuss des Rates in seiner jüngsten Sitzung und dazu eine Reihe weiterer Details zum Umgang mit Elternbeiträgen.
Die sich aufgrund der pandemischen Entwicklung ständig ändernde Situation bei der Kinderbetreuung in Kitas und Schulen wirft immer wieder aufs Neue auch die Frage nach dem Umgang mit den Elternbeiträgen auf. Dann müssen Entscheidungen getroffen und Verfahrensabläufe geändert werden, und zwar auf unterschiedlichen Ebenen von Politik und Verwaltung. Der Rat entschloss sich jetzt für eine möglichst gerechte Lösung für das erste Halbjahr, die aber gleichzeitig die aufwendigste in der Umsetzung ist. Daher bittet die Verwaltung um etwas Geduld, bis die Erstattungen errechnet und überwiesen werden können.
Klar geregelt waren für dieses Jahr schon vor dem Beschluss vom 11. Mai der Januar und der Februar. Für den Lockdown-Monat Januar hatte die Landesregierung NRW die Beiträge ausgesetzt und dabei landesweit die Hälfte der Einnahmeausfälle übernommen. Die andere Hälfte trug die Stadt. Am 23. Februar ermächtigte der Rat die Verwaltung, Regelungen für Februar in eigener Entscheidungsverantwortung entsprechend der Pandemie-Entwicklung und der Landesvorgaben zu erlassen. Dies ist geschehen, auch für Februar wurden in Ratingen keine Elternbeiträge erhoben, diesmal auch ohne Beteiligung des Landes.
Ab März sollten die Einrichtungen eigentlich in den Normalbetrieb zurückkehren, wenn auch in den Kitas mit um zehn Stunden reduziertem Umfang. Entsprechend wurden die Beiträge festgesetzt. Da in der Tagespflege und in der Ogata der Betreuungsumfang nicht reduziert war, gab es dort auch keine Ermäßigung des Monatsbeitrags.
Allerdings entsprach das tatsächliche Nutzungsverhalten nicht der formal gültigen Situation. Viele Eltern schickten ihre Kinder trotz der theoretischen Möglichkeit nicht in die Betreuung – dabei durchaus auch entsprechenden Appellen zur Infektionseindämmung folgend. Im April erzwang die pandemische Entwicklung neue Maßnahmen hin zu einer Verringerung des Betreuungsumfangs, zuletzt die Notbremse im Rahmen des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes.
Stadtrat wollte nicht
länger aufs Land warten
In diesem Zusammenhang kündigte das Land wieder weit reichende Regelungen zur Beitragserstattung bzw. -aussetzung an, die aber bis heute nicht rechtswirksam konkretisiert wurden. Darauf wollte der Rat der Stadt Ratingen nicht länger warten und fasste in eigener Verantwortung weit reichende Beschlüsse zur Beitragserstattung, die gegebenenfalls um Landesregelungen ergänzt werden müssten, wenn diese wie angekündigt erlassen werden.
Konkret wurde Folgendes beschlossen: Der Elternbeitrag für Kitas wird aufgrund des dort eingeschränkten Regelbetriebs im März und April um jeweils zehn Stunden auf den Betrag des dann erreichten Betreuungsumfangs gekürzt. Dies gilt nicht für Kindertagesbetreuung und Ogata, da dort der Betreuungsumfang nicht reduziert war.
Für März bis Juni werden von den abgebuchten Beiträgen für Kita, Kindertagespflege und Ogata die Beträge für die Tage erstattet, an denen das Kind nicht in der Betreuung war. Aufgrund der dokumentierten Daten ist eine entsprechende tagesscharfe Abrechnung zwar sehr aufwendig, aber möglich. Sie kann aus verfahrenstechnischen Gründen aber erst ab Beginn des neuen Kinderjahres im August erfolgen.
Etwas einfacher gelagerter ist der Fall, wenn ein Kind den ganzen Monat nicht in der Betreuung war. Dann soll die Erstattung im jeweiligen Folgemonat erfolgen.
Eltern, deren Kind eine Kita in städtischer Trägerschaft besucht, erhalten auch für nicht geleistete Verpflegung Geld zurück, und zwar 2,90 Euro pro Tag. Die Erstattung soll im jeweiligen Folgemonat erfolgen.
Schließlich bittet der Rat der Stadt die Träger der Über-Mittag-Betreuung in Ratinger Schulen, genauso zu verfahren. Die dadurch verursachten Einnahmeausfälle werden durch die Stadt Ratingen ausgeglichen.