Velbert Auf geändertes Wahllokal achten
Velbert. · (HBA) Das Projektteam Wahlen der Stadt Velbert macht darauf aufmerksam, dass Veränderungen im Zuschnitt der kommunalen Wahl- und Stimmbezirke vorgenommen wurden und einige Wählerinnen und Wähler in anderen als den gewohnten Wahlräumen wählen werden.
Dies gilt für die Kommunalwahlen sowie die Integrationsratswahl am 13. September.
Allen Wahlberechtigten wird deshalb empfohlen, sich zu vergewissern, welchen Wahlraum sie aufsuchen müssen und wo sich der Zugang befindet. Die Anschrift des Wahlraums findet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Zusätzlich zu den Änderungen der Wahlräume weist das Projektteam Wahlen der Verwaltung darauf hin, dass nicht alle Wahllokale über einen ungehinderten Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verfügen. Ob Wahlräume barrierefrei zu erreichen sind, ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen unter der Angabe des Wahlraumes aufgeführt.
Es besteht auch die Möglichkeit, über www.velbert.de den für die eigene Anschrift zutreffenden Wahlraum zu suchen, sich die Route dorthin anzeigen zu lassen sowie nachzuschauen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Bürger, die ihren Wahlraum nicht problemlos aufsuchen können, können ihre Stimme entweder per Briefwahl abgeben oder am Wahltag per Wahlschein in einem anderen Wahlraum des eigenen Wahlbezirks.
Mit der Beantragung eines Wahlscheins werden automatisch auch Briefwahlunterlagen beantragt. Der Antrag kann mittels des Formulars, welches sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Das Formular ist dann in einem frankierten Umschlag an die Stadt zu senden oder in einen der Briefkästen des Rathauses in Velbert-Mitte oder der Service-Büros/Büchereien in Langenberg oder Neviges einzuwerfen.
Briefwahl ist auch
digital zu beantragen
Alternativ können die Anträge auch mündlich oder einfach online über einen entsprechenden Link auf www.velbert.de und erstmalig auch mit dem Smartphone oder Tablet durch das Scannen des QR-Codes, der sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Die Antragstellung kann auch per E-Mail an wahlen@velbert.de unter Angabe von Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bei der Beantragung sollte generell angegeben werden, ob der Briefwahlantrag auch für die eventuelle Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister und/oder der Landrätin oder des Landrat am 27. September gelten soll. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Für besonders eilige Wähler besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in einem der Briefwahlbüros in Mitte, Langenberg und Neviges zu beantragen und in dringenden Fällen auch direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Ein Termin hierfür ist nicht notwendig, eine erforderliche Registrierung im Eingangsbereich wird vorgenommen. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden, zudem besteht eine Ausweispflicht. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird während des Aufenthaltes im Rathaus empfohlen und ist für Langenberg und Neviges aufgrund der gemeinsamen räumlichen Nutzung mit den Stadtteilbibliotheken verpflichtend. Das Vorausfüllen des Antragsformulars beschleunigt das Verfahren.
Um unnötige Kontakte und Warteschlangen zu vermeiden, bittet das Projektteam Wahlen, die Briefwahl an Ort und Stelle nur in dringenden Fällen zu nutzen und vorrangig die Briefwahlunterlagen auf einem der zuvor genannten Wege zu beantragen.
Bei Fragen zu den Wahlen erteilt das Projektteam gerne Auskunft unter Telefon 02051/26 24 52 oder -25 67.