Bildung in Grundschulen: Keine Änderungen für i-Dötze
Politik will eine neue Verordnung über die Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen vorerst nicht anwenden.
Velbert. Sinkende Schülerzahlen, kleinere Klassen — also alles im Lot in der Velberter Grundschullandschaft? Keineswegs, wenn man sich die aktuellen Anmeldezahlen einmal genauer anschaut. Denn die 692 Kinder, die zum Schuljahr 2013/14 erstmals die Schulbank drücken werden, verteilen sich nicht so gleichmäßig auf die verschiedenen Grundschulen, wie es die Bildungsplaner und Schulverwalter gerne hätten. Denn aktuelle Gesetzesänderungen geben neue Rahmenbedingungen vor. Und nach denen fallen die Grundschule Tönisheide, die Grundschule Max und Moritz und die Gerhart-Hauptmann-Schule aus dem Rahmen, weil sie mehr Anmeldungen haben, als sie aufnehmen können.
Neu ist nämlich der so genannte Klassenrichtwert. Er legt fest, wie viele Eingangsklassen überhaupt gebildet werden dürfen. Berechnet wird er aus der Zahl der Anmeldungen insgesamt dividiert durch die Zahl 23. „Für Velbert ergibt sich daraus ein Wert von 30. Das heißt, wir dürfen nur 30 Eingangsklassen zulassen“, sagt Reinhard Mickenheim, Abteilungsleiter in der Schulverwaltung. Das Problem: Aufgrund ihrer aktuellen Anmeldezahlen müssten die Velberter Grundschulen allerdings 33 Eingangsklassen bilden. Das würde bedeuten, dass die eingangs erwähnten Grundschulen mehrere bereits angemeldete Kinder abweisen müssten, um auf die zulässige Zahl von Eingangsklassen zu kommen.
Die Tönisheider Schule — bisher zweizügig — hat momentan 32 Anmeldungen, dürfte aber nach dem neuen Gesetz nur 29 Kinder aufnehmen: das Maximum für eine Klasse. Die Nevigeser Regenbogenschule bildet mit 47 Anmeldungen zwei Eingangsklassen, die evangelische Grundschule Neviges ebenfalls (42 Anmeldungen). Die Sonnenschule startet mit 20 angemeldeten Kindern einzügig ins neue Schuljahr. Dass Neviges mit 88 schulpflichtigen Erstklässlern drei Grundschulen bereithält, ist nach Mickenheims Ansicht „schon ein gewisser Luxus“. Die Schulen genießen bei den Eltern offensichtlich unterschiedliche Beliebtheit. So zählen zum Einzugsbereich der Regenbogenschule 88 Erstklässler, tatsächlich angemeldet haben sich dort aber nur 47. Die übrigen Kinder aus diesem Bereich wollen zu den beiden konfessionellen Grundschulen — wie auch rund 20 künftige Erstklässler aus Tönisheide.
Unmittelbar betroffen von dem neuen Schulgesetz wären auch die Grundschule Max und Moritz und die Gerhart-Hauptmann-Schule. Beide müssten einige schon angemeldete Kinder abweisen, um eine Eingangsklasse einzusparen. Im Schulausschuss am Mittwochabend nahm die Rechnerei eine überraschende Wendung: Der alles bestimmende Klassenrichtwert steht nicht im neuen Schulgesetz, sondern in einer dazugehörigen Rechtsverordnung. Da die aber bisher nicht geändert wurde, gelte die bisherige weiterhin. Die Stadt könnte sich in vorauseilendem Gehorsam jetzt schon an dem künftigen Richtwert orientieren — oder nach altem Gesetz weitermachen. Der Schulausschuss stimmte einstimmig für Letzteres — zur Erleichterung der Tönisheider Schule, die zwei 16er-Klassen bilden kann, sowie der Max und Moritz- und Gerhart-Hauptmann-Schule, die dreizügig starten — für ein Jahr.