Wülfrath Disko-Attacke: Jetzt Verfahren gegen Zeugen

Wuppertal/Wülfrath. · Richter bestätigten Dauerarrest nach Jugendrecht gegen arbeitslosen Wülfrather.

Nach einem Prozess gegen einen Angeklagten aus Wülfrath wegen brutaler Schläge muss sich ein Freund des Mannes in einem eigenen Strafverfahren verantworten: Er soll gelogen haben, als er versuchte, die Vorwürfe zu entkräften. Weil er unter Eid stand, geht es für ihn um ein Verbrechen. Im Urteil fasste der vorsitzende Richter im Wuppertaler Landgericht zusammen: „Sie haben sich vom Angeklagten haarklein erzählen lassen, was die Zeugen am ersten Tag hier gesagt haben, damit Sie ihre Aussage darauf einrichten konnten.“

Rechtsmittel gibt es für den arbeitslosen Mann keine mehr

Der Angeklagte muss nach Jugendrecht für zwei Wochen in eine Arrestanstalt, um Mängel seiner Erziehung zu beseitigen. Damit bestätigte das Landgericht ein früheres, nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts. Rechtsmittel gibt es für den arbeitslosen Mann nun keine mehr. Laut Urteil schlug er am 23. Februar 2019 an einer Disko in Oberhausen alkoholisiert eine 19-Jährige aus dem Ruhrgebiet bewusstlos, die er überhaupt nicht kannte. Eine ihm ebenfalls unbekannte, jüngere Schwester der Frau habe durch ihn einen Schlag auf ein Auge erlitten. Sie suchte eine Spezialklinik auf, nachdem sie schwere Sehstörungen bekam. Die warum zum Glück vorübergehend. Beide Schwestern sollen monatelang unter den psychischen Folgen gelitten haben. Der Angeklagte hatte mit seinem Freund das Lokal besucht.

Auslöser für die Gewalt war laut Urteil eine Banalität: Der Angeklagte habe „Verpiss Dich“ gesagt, weil ihm die 19-Jährige im Weg war. Als sie sich umdrehte, habe er zugeschlagen. Dann kam es zum Tumult. Der Angeklagte soll einem Opfer ins Gesicht gespuckt haben. Freunde der Frauen hätten sich noch zu einer Rache-Aktion zusammengeschlossen und seien dem Angeklagten hinterher geeilt. Um diesen Teil des Geschehens läuft ein eigenes Strafverfahren. Als die Polizei erschien, fanden die Beamten den Wülfrather in einem Gebüsch, versteckt vor seinen Verfolgern. Die Schuhe hatte er zuvor in der Hektik der Flucht vor seinen Verfolgern eingebüßt.

Im Urteil stellte der vorsitzende Richter fest: „Der Vorwurf hat sich vollumfänglich erwiesen.“ Zur abweichenden Version des Freundes – mit angeblich wilden Beschimpfungen und Aktionen durch die Frauen – fügte er hinzu: „Die Motivation ist glasklar. Sie haben sich gedacht: ‚Wir machen ein bisschen auf Aussage gegen Aussage, dann bekommen wir die Verurteilung schon weg.‘“ dilo