Wülfrath FDP lehnt Erhöhung der Grundsteuer A und B ab

Wülfrath · Die Liberalen halten dies mit Blick auf „Wülfrath 22 plus“ als strategisch falsch.

Jürgen Merrath ist in Wülfrath Vorsitzender der FDP. Archivfoto: Janicki

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

. Die FDP hat nun Stellung zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuern A und B genommen. Das Fazit der Liberalen: „Die Grundsteuererhöhung ist haushalterisch nicht notwendig, strategisch kontraproduktiv und im kommunalen Wettbewerb unzweckmäßig.“ Der Haushalt in Wülfrath weise nach aktueller Planung derzeit – auch ohne Maßnahmen der Haushaltssicherung – sowohl für 2019 als auch für 2020 bereits einen Überschuss aus und ermögliche dadurch einen Schuldenabbau, so die FDP. Die Notwendigkeit einer Grundsteuererhöhung sei daher ab dem 1. Januar 2019 nicht gegeben.

Die Verwaltung und der Rat der Stadt hätten sich mit der Strategie „Wülfrath 22 plus“ einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Wachstumsstrategie zu verfolgen und mehr Einwohner für Wülfrath zu gewinnen. Eine Grundsteuererhöhung, die unmittelbar das Wohnen in Wülfrath verteuert, bewirke das genaue Gegenteil und sei daher nicht nur sozialpolitisch bedenklich sondern auch wachstumsstrategisch betrachtet kontraproduktiv.

Die Stadt Wülfrath stehe im Werben um die Ansiedlung und den Zuzug von möglichst einkommens-kräftigen Bürgern vor allem im (wirtschaftlichen) Wettbewerb mit den umliegenden Kommunen. Derzeit liege die Stadt Wülfrath mit ihren Hebesätzen bei der Grundsteuer A und B im Kreis Mettmann entweder im Durchschnitt oder bereits darüber (Grundsteuer A: Wülfrath 245, Kreis 219; Grundsteuer B: Wülfrath 465, Kreis 464). Die von der Stadt Wülfrath geplante Anhebung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 550 und bei der Grundsteuer A auf 320 würde der Stadt im kommunalen Vergleich einen imageschädlichen, negativen Spitzenplatz bescheren und sei daher der Höhe nach nicht nur als unverhältnismäßig sondern auch insgesamt als wirtschaftlich unzweckmäßig abzulehnen.