Freibad Nizzatal: Initiative ruft Verwaltungsgericht an
Velbert. Jetzt sind die Juristen gefragt: Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Nizzabad haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag eingereicht. Das Ziel: „Das Freibad soll zu Beginn der Sommersaison eröffnet werden.“
Der Rat habe das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Deshalb dürfe die Stadt nichts unternehmen, das dem Begehren entgegensteht. Rechtsanwalt Robert Hotstegs urteilt: „Dazu zählt auch, dass das Freibad nicht jetzt schon geschlossen werden darf.“ Die Einschätzung der Stadt ist eine andere: Es wird nicht geschlossen, sondern nur nicht geöffnet, bis der Bürgerentscheid im Juli gelaufen ist. Bürgermeister Stefan Freitag sieht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Öffnung.
Die Stadtwerke als Bad-Betreiber hatten eine Öffnung ebenfalls abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag der Stadt Velbert zugeleitet. Bis Mitte kommender Woche wird eine Stellungnahme erwartet. Erst dann wird es eine richterliche Entscheidung geben.