Verwaltungsgericht kippt verkaufsoffenen Sonntag
Kein verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld - das Gericht gibt der Klage der Gewerkschaft verdi statt.
Wuppertal. Am kommenden Sonntag dürfen die Geschäfte in Elberfeld nicht öffnen. Das hat jetzt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Die Gewerkschaft verdi hatte gegen die Öffnung am ersten Advent geklagt. Die Stadt und die Interessengemeinschaft des Elberfelder Einzelhandelns, IG1, hatten Anfang September einen Antrag auf einen verkaufsoffenen Sonntag am 3. Dezember gestellt. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi reagierte damals pikiert. Seitdem gab es Streit um den verkaufsoffenen Tag. Die Sonntagsruhe ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.
Die Diskussion um verkaufsoffene Sonntage in Wuppertal nahm zuweilen skurrile Züge an. So stimmte der Rat der Stadt Mitte November mehrheitlich der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen am 3. Dezember in Elberfeld und am 10. Dezember in Barmen zu. Besonderen Attraktionen sollten Besucher anlocken. Für Elberfeld war die Wuppertaler-Winter-Weihnachtswelt auf dem Kirchplatz mit 20 Tonnen Kunstschnee geplant. 20.000 Besucher sollte das Event zusätzlich anlocken.
Aber: Grundsätzlich können laut Gericht Weihnachtsmärkte zwar ein Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag sein. Allerdings muss die Stadt nachweisen, dass die neben dem Weihnachtsmarkt geplante Winter-Aktion mehr Besucher anziehen würde, als die offenen Geschäfte. Die Stadt hatte zwar eine Besucherzahl genannt, dafür fehle es laut Gericht aber an einer Grundlage. Es fehle an einer plausiblen Einschätzung der erwarteten Besucherzahl für den Weihnachtsmarkt im Vergleich zu der Zahl von Kaufinteressenten. Die Prognose sei nicht nachvollziehbar, heißt es vom Gericht. Somit wurde der verkaufsoffene Sonntag am 3. Dezember gekippt. Der 10. Dezember in Barmen wurde vor Gericht nicht verhandelt.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.