Friedhofsgebühren: Hohe Gebühren für die letzte Ruhe
Deutliche Unterschiede bei der Preisgestaltung.
Wülfrath. „Friedhofsgebühren lassen sich nicht vergleichen, ohne auf die unterschiedlichen Voraussetzungen auf den Friedhöfen hinzuweisen“, sagt Klaus Biederbeck, Amtsleiter Liegenschaften/Bauverwaltung bei der Stadt Wülfrath. Das beginne damit, dass Ruhefristen aufgrund der geologischen und hydraulischen Unterschiede voneinander abweichen. Der reißbrettartig geplante Friedhof lässt sich effizienter, also kostengünstiger bewirtschaften als das pflegeintensive parkähnliche Pendant. Zudem müssten städtische Friedhöfe nach den Vorschriften des NRW-Kommunalabgabengesetz bewirtschaftet werden — konfessionelle und privatwirtschaftliche Friedhöfe aber nicht.
Trotzdem: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein Westfalen hat die aktuellen Gebühren miteinander verglichen. Im Vergleich der Kreisstädte ist die anonyme Beisetzung einer Urne in Erkrath am preiswertesten (je Grabstelle 673 Euro; Mettmann 1310 Euro; Wülfrath 2598,02 Euro), die Bestattung im Sarg im Reihengrab in Wülfrath mit 3705,60 Euro am teuersten. Das Rasen-Wahlgrab schlägt in Wülfrath als luxuriöseste Variante mit 5367,60 Euro zu Buche.
Die Friedhofsgebühren setzten sich aus der Grabnutzungs- und der Bestattungsgebühr für ein Sarg- oder Urnengrab zusammen, zuzüglich der Verwaltungsgebühr für die Genehmigung eines Grabmals. Für seine Statistik hat der Steuerzahlerbund die Gebühren für eine Sargbestattung im Wahlgrab sowie für eine Urnenbeisetzung im Reihengrab untersucht. Ergebnis: Grundsätzlich ist es preiswerter, eine Urne beisetzen zu lassen.
Doch auch hier gibt es erhebliche Kostenunterschiede. So unterscheidet die Stadt Wülfrath am Friedhof Alte Ratinger Landstraße 11 zwischen der Erdbestattung im Doppelwahlgrab für zwei Särge sowie acht Urnen für 8791,10 Euro, der Variante im Einzelwahlgrab, also einem Sarg mit vier Urnen, die es für 5040,35 Euro gibt. Ebenso wie beim Urnenwahlgrab mit vier Urnen, Kostenpunkt 3139,35 Euro, oder im Urnenreihengrab mit einer Urne (2579,02 Euro) sind hier die Nutzung der Friedhofskapelle und Leichenzelle im Preis inbegriffen.
Nach Ansicht des BdSt-Vorsitzenden in NRW, Heinz Wirz, müssen die Aufwändungen im Friedhofswesen gerechter verteilt werden. So sind Friedhofe zwar in erster Linie Orte der Trauer aber gerade in Großstädten erfüllen sie zunehmend auch soziale und ökologische Aufgaben. Zu nennen sind etwa die Aufgaben der Klimaverbesserung, der Stadtteilauflockerung oder des Emissionsschutzes. Andererseits werde es vermehrt zu einem „Friedhofs-Tourismus“ kommen. „Wer es sich nicht leisten kann, in der eigenen Stadt beigesetzt zu werden, wird in der Nachbarkommune versuchen, die letzte Ruhe zu finden“, so Wirz. Die Bürger haben zwar nur ein Anrecht darauf, den Friedhof zu nutzen, in dessen Stadtbezirk sie zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatten. Aber aufgrund der Überkapazitäten vieler Friedhöfe, sind die meisten Kommunen bereit, auch Auswärtige auf ihren Friedhöfen bestatten zu lassen.