Velbert Gericht bewertet Prügelei unter Frauen neu

Velbert/Wuppertal · 45-Jährige wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Vor dem Landgericht Wuppertal machte die Geschädigte (33) ständig wechselnde Angaben zum Tatgeschehen.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

In einem Prozess um eine Prügelattacke auf eine Frau in deren Velberter Innenstadt-Wohnung muss eine 45 Jahre alte Angeklagte eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal bewerteten die Richterinnen und Richter die Vorwürfe neu, nachdem sie keine Schläge mit einem kalten Bügeleisen bestätigt sehen. Die hatte noch das Amtsgericht in einer früheren Verhandlung angenommen. Anfangs im Verfahren hatte es sogar geheißen, die 45-Jährige habe ihre Gegnerin womöglich töten wollen. Diese Punkte haben sich sämtlich nicht bewahrheitet, nachdem die Geschädigte (33) ständig wechselnde Angaben zum Geschehen machte. Das Landgericht stellte klar: „Man kommt um den Eindruck nicht umhin, dass es ihr darauf ankam, der Angeklagten im Prozess nochmal ordentlich einen mitzugeben.“

Auslöser für das Geschehen an einem Juni-Abend 2020 soll eine Affäre der Geschädigten mit einem verheirateten Bruder der Angeklagten gewesen sein. Die Schwester habe sich entschlossen, einzugreifen. Laut Zeugen fragte sie sich anhand des Vornamens der Geschädigten an deren Adresse bis zur Wohnung durch. Der Version der Geschädigten zufolge öffnete diese ahnungslos ihre Tür, als die Angeklagte auch schon herein drängte. Die 45-Jährige habe sie als „Hure“ und „Schlampe“ beleidigt, geschrien, und schließlich misshandelt.

Nachbarinnen kamen wegen des Lärms durch die offen stehende Tür in die Wohnung gelaufen. Eine Zeugin beschrieb: „Ich kam ins Schlafzimmer und die Angeklagte hatte meine Nachbarin in der Ecke, hat ihre Haare gezogen und ihren Kopf immer wieder gegen eine Wand geschlagen.“ An der Stelle stellte ein Polizist später Spuren fest.

Die Nachbarinnen trennten die Kämpfenden, die Angeklagte verließ den Tatort wenig später. Der vorsitzende Richter hielt ihr vor: „Da haben Sie gemerkt, was Sie angerichtet hatten. Die ganze Sache ist komplett aus dem Ruder gelaufen.“

Was die ständig wechselnden Angaben der Geschädigten angeht, stellte das Gericht klar: „Eigentlich wissen wir gar nicht, was ihre Aussage sein soll. Man kann keinen zeitlichen Ablauf feststellen, weil immer etwas anders ist.“ Es bleibe bei dem, was die Nachbarinnen ausgesagt haben.

Das Urteil ist ein weiteres Mal angreifbar.