Haftstrafe für Messerstecherei in Unterkunft
Ein Algerier (17) hatte im Mai einen Landsmann In den Eschen lebensgefährlich verletzt.
Wülfrath/Wuppertal. Ein 17-jähriger Flüchtling ist am Donnerstag vor dem Landgericht Wuppertal wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Algerier am 24. Mai 2015 einem Landsmann auf dem Flur der Wülfrather Flüchtlingsunterkunft In den Eschen angegriffen hat. Er soll dem 21-Jährigen ein Messer mit einer Gesamtlänge von 30 Zentimetern in den Rücken gestochen und dessen Tod damit billigend in Kauf genommen haben.
Das Opfer musste sofort notoperiert werden. Die Ermittler hatten längere Zeit gerätselt, welche Verbindung es zwischen den beiden Männern gab, die sich vorher nicht kannten. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst nicht ausgeschlossen, dass es ein Zufallsangriff gewesen sein könnte. Laut Anklage gab es jedoch eine Verbindung — wenn auch nur eine lose. Demnach war der 17-Jährige am Morgen mit anderen Bewohnern des Asylbewerberheims in Streit geraten. Das Opfer war ein unbeteiligter Gast dieser Gruppe.
Nachdem der Angreifer nach der Tat ohne Waffe ins Heim wiedergekehrt war, hatten Polizisten mit Spürhunden tagelang nach dem wichtigen Beweisstück gesucht. Schließlich tauchte das Messer im Garten einer Wülfratherin auf.
Die Verhandlung vor dem Landgericht, die über mehrere Tage lief, war wegen der Minderjährigkeit des Angeklagten nicht öffentlich. Seinem Ausweis zufolge sollte der Mann zunächst 24 Jahre alt sein.