In Düssel geblitzt — Verfahren wird eingestellt
Ein früherer Wülfrather Bürger zieht erfolgreich am Mettmanner Amtsgericht gegen einen Bußgeldbescheid vor.
Mettmann/Wülfrath. So ein Verfahren gibt es nicht alle Tage vor dem Mettmanner Amtsgericht. Ein Mann geht gegen einen Bußgeldbescheid vor, der knapp 110 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei kosten würde, obwohl er aktuell gar keinen Punkt hat. Er investiert dafür knapp 1000 Euro. Anwaltskosten und Fahrtkosten fallen an — 500 Kilometer muss er von seinem Wohnsitz zum Mettmanner Amtsgericht zurücklegen und die Strecke wieder zurückfahren. Was war geschehen? Achim Engels, ein früherer Wülfrather Bürger, der seit mehr als 30 Jahren in der Nähe von Pforzheim wohnt, war im vergangenen Jahr zu Besuch in der alten Heimat. Auf der Tillmannsdorfer Straße rasselte er in den im Jahr 2015 aufgestellten Blitzer, von dem er nichts wusste. 52 Stundenkilometer hatte er auf dem Tacho.
„Da steht nur ein Tempo-30-Schild und das hatte damals ein Jeep mit Pferdeanhänger verdeckt“, sagt Achim Engels im Gespräch mit der WZ. Er sei am 9. Oktober 2016 zur Wasserburg unterwegs und völlig irritiert gewesen, dass er bei diesem Tempo geblitzt wurde. „Ich bin noch einmal zurückgefahren und habe bemerkt, dass auf der anderen Straßenseite kein Tempo-30-Schild steht“, berichtet der 60-Jährige. Allerdings sei der Jeep dann weg gewesen, so dass er das Schild gegenüber bemerkte. „Ich habe noch am gleichen Tag bei der Wülfrather Polizei angerufen und gefragt, warum nur dieses eine Schild auf die Tempo-30-Zone hinweist und warum diese nur für eine Fahrtrichtung gilt“, sagt Achim Engels. Ein Polizist habe ihm von einem Gefährdungsschwerpunkt für Radfahrer und Fußgänger berichtet, der in der Tat nur in Fahrtrichtung Wülfrath bestehe.
Achim Engels über seine Motivation, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen
„Ich habe volles Verständnis dafür, dass Gefährdungsschwerpunkte entschärft werden, aber dann muss man auch ein hohes Interesse haben, dass die Leute dies auch sehen können“, meint Achim Engels. Man könne zum einen mehr Schilder aufstellen oder auch die Straße selbst mit einer Markierung versehen.
Das sah Markus Zweigle, Richter am Amtsgericht Mettmann, gestern vermutlich ähnlich. Rechtsanwalt Gordon Kirchmann zeigte dem Richter ein Handy-Video vom „Tatort“, das war’s. Der Richter stellte das Bußgeldverfahren nach knapp 20 Minuten ein, allerdings nach Paragraf 47, Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, soll heißen, Achim Engels bleibt auf seinen Anwalts- und Reisekosten sitzen. Nur das Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr und der Punkt in Flensburg bleiben ihm erspart. Dennoch äußert sich der 60-Jährige zufrieden mit dem Ausgang: „Ich habe das nicht für mich, sondern für andere getan.“ Diese Stelle müsse vor allem für auswärtige Verkehrsteilnehmer besser sichtbar als Tempo-30-Zone erkennbar sein.