Velbert/Wuppertal Kokain-Prozess: Ermittler erhielten anonyme Hinweisen

Velbert/Wuppertal. · Im Fall um mutmaßliche Kokain-Geschäfte eines 43 Jahre alten Angeklagten aus der Velberter Nordstadt erhielt die Polizei gleich mehrere Hinweise aus anscheinend unterschiedlichen Quellen. Das berichteten Ermittler zum zweiten Prozesstag am Montag im Landgericht Wuppertal.

Der Mann bereitete das Kokain im Bad vor.

Foto: wqed

Der angeklagte Familienvater muss sich verantworten, weil Ende 2019 seine damals gerade zwei Jahre alte Tochter Zugang zu den Drogen gehabt haben soll: Sie habe unbemerkt einen Teil einer Menge konsumiert, die der Vater im Bad für sich vorbereitet hatte und dann womöglich dort vergaß. Das Mädchen soll anschließend gestürzt sein und sich verletzt haben.

Beschuldigter soll für den Fall einer Inhaftierung gespart haben

Darüber hinaus wirft die Anklage dem ehemaligen Industrie-Angestellten in Frührente vor, er habe über Jahre seinen Lebenswandel mit Kokain finanziert. Er soll sogar für den Fall einer Inhaftierung gespart gehabt haben. Bei einer Durchsuchung fanden Fahnder knapp 300 Gramm der gefährlichen Droge, zum Straßenpreis von 20 000 Euro. Große Mengen Bargeld kamen hinzu, Goldringe, Ketten und weiterer Schmuck lagerten in einem Bankschließfach.

Rund um die Durchsuchung wiederum kamen gleich mehrere Hinweise bei der Polizei an. Ein Mitarbeiter der Leitstelle berichtete von einem Notruf, bei dem ihm sofort angezeigt wurde, dass er aus einer Telefonzelle kam: „Der Anrufer hat gesagt, dass in dem Haus des Angeklagten mit Drogen gehandelt würde. Kunden kämen mit dem Auto, vor allem am Abend und am Wochenende. Der Dealer würde nur mit Kokain handeln.“ Der Anrufer habe sich nicht zu erkennen geben wollen.

Ein weiterer Ermittler berichtete von einem anonymen Brief. Der habe weitere Einzelheiten genannt und war eingeleitet mit den Worten „Liebe Kolleginnen und Kollegen der Kreispolizeibehörde Mettmann“. Ob es sich bei dem Absender womöglich um einen Polizisten handelte, sei unklar. Als Folge beobachtete ein Team der Polizei das Haus des Angeklagten – und stellte ein geschäftiges Treiben fest. Ein Zeuge sagte aus: „Es erschienen Autos, Personen stiegen aus, klingelten und traten ein. Nach jeweils wenigen Minuten kamen sie wieder heraus.“ Das reichte schließlich für den Durchsuchungsbeschluss der zuständigen Ermittlungsrichterin.

Den nachlässigen Umgang mit Kokain im eigenen Haushalt – mit den Verletzungsfolgen für die zweijährige Tochter – hat der Mann gestanden. Eine ältere Tochter hatte die Behörden informiert – voller Sorge um das Kleinkind. Als Zeugin wird sie voraussichtlich nicht mehr aussagen müssen. Der Anwalt des Mannes erläuterte: Sein Mandant habe darauf vertraut, dass die Arbeitsfläche für das Kokain im Bad so hoch sei, dass das Kind nicht darauf fassen konnte. Darin habe er sich geirrt.

Das Gericht will am 21. August wieder verhandeln und weitere Zeugen befragen.