Prozessauftakt Drogenprozess: 19-Jähriger streitet Tat ab

Der Angeklagte soll mit 21 Kilogramm Marihuana gehandelt haben. Es gibt zwei weitere Verhandlungstermine.

Der Angeklagte soll mit nicht geringer Menge Cannabis gehandelt haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor dem Wuppertaler Amtsgericht hat am Montagmorgen, 5. August, der Prozess um einen 19-Jährigen begonnen, der wegen unerlaubten Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“ vor Gericht steht. Die Rechtsprechung geht dabei nicht von dem Gewicht der Droge aus, sondern von der Wirkstoffmenge, die in ihr enthalten ist. Nicht geringe Menge bedeutet demnach bei Cannabis eine Wirkstoffmenge von 7,5 Gramm THC.

Bei drei Taten sollen mindestens etwa 21 Kilogramm Marihuana an einen  gesondert verfolgten Mann zum Weiterverkauf übergeben worden sein. Beide sollen sich mehrfach getroffen haben, um die Betäubungsmittel zu übergeben, so dass der Mitangeklagte sie gegen eine Provision weiter veräußern konnte. Am ersten Prozesstag wurde zu Anfang nur Tatvorwurf eins verhandelt, bei dem neun Kilogramm Gras den Besitzer gewechselt haben sollen.

Der Angeklagte, der erst vor kurzem eine Wohnung in Wuppertal bezogen hat, soll sich, laut Anklage, aufgrund von Geldproblemen eine Einnahmequelle verschafft haben wollen. Er zeigte sich zwar teilweise geständig, diesem Vorwurf widersprach er jedoch und erklärte, dass er sich lediglich 1500 Euro von einem weiteren Freund des Mitangeklagten geliehen habe, um seine neue Wohnung möblieren zu können. Da er dann allerdings das Geld bereits nach vier Tagen - und nicht nach den vereinbarten zwei Wochen - zurückgeben sollte, aber nur 300 Euro  hatte, schlug dieser Freund vor, fünf Koffer bei ihm lagern zu dürfen, die er auf Abruf an den Mitangeklagten übergeben sollte. Der 19-Jährige habe nicht gewusst, was genau sich in den Koffern befand, ahnte aber, dass es „nichts Gutes“ war.

Daraufhin soll sich der gesondert verfolgte Mann mit dem Beschuldigten auf einem Aldi-Parkplatz getroffen haben, um diese neun Kilogramm Marihuana gegen eine Geldsumme von 35 000 Euro, die sich in einem der Koffer befand, einzutauschen. Er habe jedoch erneut nicht gewusst, dass er Marihuana übergab, da er nicht in die Koffer reinschauen durfte. Der zuständige Richter machte deutlich, dass er dies nur schwer zu glauben vermochte. Mit diesem Geld soll er nach Hause gegangen sein und den oben genannten Freund des Mitangeklagten angerufen haben, damit dieser es abholen konnte. Kurz danach wurde er in seiner Wohnung verhaftet.

Aus der Vernehmung des zweiten Beschuldigten geht hervor, dass er für den Weiterverkauf der Drogen 100 Euro Provision erhielt  - bei Gesamtkosten von 4000 Euro pro Kilogramm. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, dass die 35 000 Euro genau die Summe für die neun Kilo Gras gewesen ist und der Angeklagte sehr wohl wusste, mit welchen Dingen dort Handel betrieben wurde. Dieser bestritt allerdings vehement sein Mitwissen und gab an, dass seine Aufgabe lediglich das Überbringen der Koffer und des Geldes gewesen, er aber nicht Hauptorganisator sei.

Zwei weitere Verhandlungstermine folgen, bei denen sowohl der Mitangeklagte als Zeuge gehört als auch über Tateinheiten zwei und drei verhandelt werden soll. Da der Angeklagte mit seinen 19 Jahren als Heranwachsender gilt, kann er gegebenenfalls nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn  er  sein Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat der eines  Jugendlichen entsprach.