Kommentar
Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig. Das sagt die Stadt nach juristischer Prüfung. Dem ist der Rat gestern Abend mit breiter Mehrheit gefolgt. Im blieb auch nicht anderes übrig - oder er hätte der Verwaltung unterstellen müssen, eine falsche rechtliche Expertise erstellt zu haben.
Dieses Handeln ist korrekt, sorgt aber nicht in allen Bevölkerungsteilen für Zustimmung. Stadthallen-Freunde und Gegner eines Einkaufszentrums haben keinen Grund zur Freude. Es wäre grundfalsch, deren Positionen jetzt auszublenden. In den vergangenen Wochen ist in Wülfrath viel zu Bruch gegangen. In weiten Teilen der Bürgerschaft mangelt es an Vertrauen in die lokale Politik. Der Rat war mit seinem Vorgehen in Form einer nicht-öffentlicher Entscheidung daran ebenso wenig schuldlos, wie diejenigen, die mit Halbwahrheiten außerparlamentarisch Opposition versuchten. Ein formal mit Mängeln behaftetes Bürgerbegehren taugt aber auch nicht, zur Befriedung beizutragen. Um entstandene Gräben zuzuschütten, braucht Wülfrath eine andere Diskussionskultur. Die politisch Handelnden müssen mehr denn je die Bürger einbinden. Die Öffentlichkeit muss solche Angebote aber auch annehmen. Denn Information ist keine Einbahnstraße.
thomas.reuter@westdeutsche- zeitung.de