Velbert-Neviges Grundschulen nehmen Anmeldungen entgegen
Neviges · Vorgezogenes Verfahren bei der neuen Schule der Bleibergquelle.
Der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport bittet alle Eltern, ihre Kinder, die zum 1. August 2022 schulpflichtig werden, bei der Leiterin beziehungsweise dem Leiter einer Grundschule – Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule – anzumelden. Die Anmeldungen an den einzelnen Grundschulen finden von Dienstag, 2. bis Freitag, 5. November 2021 statt.
Die Eltern werden zudem gebeten, an einer der nachstehenden Grundschulen einen Termin zu vereinbaren. Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der Anmeldebogen der anzumeldenden Kinder vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit müssen auch die Schulneulinge vorgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch körperlich und geistig behinderte Kinder der Schulpflicht unterliegen. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder müssen ebenfalls die Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder vornehmen.
Wie der Fachbereich weiter informiert, werden alle Kinder am 1. August 2022 schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2016 geboren wurden. Kinder, die danach das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Außerdem sind alle Kinder anzumelden, die bereits schulpflichtig sind und vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Vor der Einschulung findet für die schulpflichtigen Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Es wird gebeten, die Einladung zu dieser Untersuchung abzuwarten und sie zu befolgen.
Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird abschließend dringend darum gebeten, die im Elternschreiben beigefügte Vollmacht bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitzubringen und das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zu begleiten. Außerdem gilt für Eltern und Kinder im Schulgebäude die sogenannte 3G-Regel.
Das sind die Kontaktdaten der Nevigeser Schulen: Evangelische Grundschule, Ansembourgallee 1-3, 42553 Velbert, Telefon 02053/42 42 90, E-Mail: 106732@schule.nrw.de.
Sonnenschule, städtische katholische Grundschule, Goethestraße 41, 42553 Velbert, Telefon 02053/92 32 60.
Grundschule Tönisheide, Kirchstraße 62-64, 42553 Velbert, Telefon 02053/96 91 30, E-Mail: 106756@schule.nrw.de.
Regenbogenschule, Wielandstraße 8-10, 42553 Velbert, Telefon 02053/42 28 80, E-Mail: 106744@schule.nrw.de.
Und ganz neu in der Nähe von Neviges ist die als Naturschule konzipierte Grundschule Bleibergquelle, Bleibergstraße 139, 42551 Velbert, E-Mail: info@gsbleibergquelle.de. Hier gibt es ein vorgezogenes Anmeledeverfahren: am 23.10.21 von 9 bis 16 Uhr sowie am 25., 26, und 27.10.21 jeweils von 15 bis 18 Uhr.