Prozess in Velbert: Keine Zeugin, keine Strafe
Wegen des illegalen Besitzes von Waffen und Dopingmitteln ist ein Ex-Bordellbetreiber zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vorwurf der Zwangsprostitution war nicht zu halten.
Velbert. Als nach fast sechsstündiger Verhandlung am Amtsgericht am Mittwoch das Urteil gesprochen wurde, konnte der 43-jährige K. aus Gelsenkirchen zumindest ein wenig aufatmen. Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der türkischstämmige Deutsche 3000 Euro an die Diakonie spenden.
Verurteilt wurde K., der derzeit Geschäftsführer zweier Spielhallen in Essen ist, wegen des illegalen Besitzes von Waffen und Dopingmitteln "in nicht geringer Menge". Er hat bereits einige Vorstrafen auf seinem Konto. Bei einer Hausdurchsuchung im November 2008 fand die Polizei zwei halbautomatische, geladene und schussbereite Handfeuerwaffen sowie zahlreiche verschiedene Dopingstoffe.
"Mit dem Besitz zweier schussbereiter Waffen und zahlreicher Dopingmittel ist nicht zu spaßen. Auch wenn K. die Waffen aus Angst und Selbstschutz und das Doping zu seiner Privatnutzung für seinen Bodybuilding-Sport im Haus hatte", sagte der zuständige Richter.
Dabei stand K., der von Juni 2004 bis 2008 ein Bordell in der Uhlandstraße betrieben hatte, im Vorfeld sogar noch unter einem weit schwerwiegenderen Verdacht: Er soll einem Zuhälter im März 2006 in einem Fall beim Menschenhandel für sexuelle Ausbeutung und Prostitution geholfen haben.
Eine 21-jährige Frau aus Russland soll unter Vortäuschung falscher Tatsachen zur Einreise nach Deutschland verleitet worden sein. Dann soll ihr der Pass abgenommen worden sein, anschließend soll sie zunächst eingesperrt und dann zur Prostitution in dem Velberter Bordell gezwungen worden sein.
Gegenüber der Polizei gab die Frau an, sie habe nach sechs Wochen fliehen können. Mittlerweile ist die Hauptbelastungszeugin allerdings unauffindbar. "Sie scheint irgendwo in Europa untergetaucht zu sein. Das müssen wir so hinnehmen", sagte die Staatsanwaltschaft.
Während der gesamten Verhandlung äußerte sich der Verdächtigte, der einen sehr entspannten Eindruck machte, nicht zur Sache. Dies taten dafür die geladenen Zeugen. Der damalige Hausmeister des Bordells wie auch einige Damen, die dort tätig waren, sagten aus, dass dort niemand der Freiheit beraubt oder zur Prostitution gezwungen worden sei. Im Gegenteil bescheinigten die Zeugen K. einen weitgehend korrekten Umgang mit seinen Mitarbeitern.
Zudem fanden die mit dem Fall betrauten Polizeibeamten heraus, dass das vermeintliche Opfer mehrfach das Haus verlassen konnte und niemals etwas von diesen Vorwürfen weitertrug. "Aufgrund der Tatsache, dass wir keinen Zugriff auf die Hauptbelastungszeugin haben, und anhand der Zeugenaussagen wird das Verfahren in diesem Punkt eingestellt", lautete dementsprechend das Urteil des Gerichts.