Die geplante Trasse zerschneide die Landschaft und sei mit dem europäischen Artenschutz nicht vereinbar, argumentieren die Kläger. Nach ihrer Ansicht wird außerdem der Schutz der Einwohner vor Lärm und Abgasen nicht ausreichend berücksichtigt. Offen ist nach Gerichtsangaben noch, wann eine Entscheidung fällt.