Richter nennt Erbzwist der Kirche „beschämend“
Katholische Gemeinde Wülfrath erhält klare Absage vom Landgericht im Streit um das Wohnrecht für einen Ordensbruder.
Wülfrath/Wuppertal. Es gibt kaum Aussicht für die katholische Kirche Wülfrath, lebenslanges Wohnrecht für einen 45-jährigen Kirchenmusiker und Ordensbruder in einem ererbten Haus zu verhindern. Am Freitag zerpflückte das Landgericht Wuppertal in einer vorläufigen Stellungnahme die Argumente des Kirchenvorstands. „Die Art, wie diese Diskussion geführt wird, ist beschämend für die Kirche“, erklärte Richter Reinhard Juffern.
Dem Ordensmann war das mietfreie Wohnrecht 2013 von einer frommen Musikliebhaberin im Ort vermacht worden. Besitz an Grund und Haus indes erbte die Gemeinde.
Die Kirche blockierte den Einzug des Paters und führt an, die 95-jährige Erblasserin habe nur über die Hälfte des Hauses bestimmen dürfen. Die andere Hälfte habe ihrer zuvor verstorbenen Schwester gehört. Das Gericht stellte klar: Am Testament ist nichts zu bemängeln. Wenn der Kirche das Wohnrecht nicht passt, so hätte sie doch die zweite Erbschaft ausschlagen können. Auch ein mögliches Armutsgelübde des Paters sei für den Prozess unerheblich: „Das muss er mit seiner Abtei klären“, sagte der Richter.
Der Pfarrer — Vertreter der Gemeinde — verfolgte die Sitzung mit verschränkten Armen und ließ seinen Anwalt sprechen. Man wolle den Musiker nicht in einer Kirchenwohnung, er übe zu lange und zu laut Klavier und mache unter den Nachbarn Ärger: „Der macht sich keine Vorstellungen, wie viele schon wegen ihm aus dem Chor ausgetreten sind.“
Der Ordensbruder erwiderte, er übe nur zu erlaubten Zeiten. Zum Prozess war er im dunklen Hemd und Jackett erschienen. Er arbeitet weiter als Kirchenmusiker der Gemeinde. Er beabsichtige, noch lange zu bleiben — und zwar in der Hauptwohnung des Hauses, nicht in der kleineren Einliegerwohnung. Der Prozess wird fortgesetzt.