Sicht muss sein
Natürlich: Im Straßenverkehr sind immer Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Das fordert schon der erste Paragraf der Straßenverkehrsordnung. Und wer mit seinem Auto eine Auffahrt verlässt, sollte wissen, dass Personen auf dem Fuß- und Radweg Vorfahrt haben und entsprechend langsam fahren.
Das ändert aber nichts daran, dass ich sehen muss, ob jemand kommt. Nur dann kann ich Rücksicht nehmen. Und der Radfahrer im Übrigen auch. Viele Auswärtige nutzen den Panoramaradweg und kennen die kritische Stelle in Tönisheide nicht. Und mal ehrlich: Welcher Radler rechnet schon hinter jeder Hecke mit einem hervorfahrenden Auto? Eine Sichtbehinderung ist nun mal eine erhöhte Gefahr. Und an der Nordausfahrt am Parkplatz in Tönisheide ist das der Fall. Dass dort noch kein schwerer Unfall passiert ist, ist kein Argument. Die Gefahrenquelle gilt es zu beseitigen, die Sträucher gehören sofort gestutzt.