Velbert Was Kunden bei „Click and Collect“ beachten sollten

Service | Velbert · Einkauf-Alternative im Lockdown: Welche Art von Vertrag schließe ich dabei eigentlich ab? Wie steht es um das bei Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht? Experten der Verbraucherzentrale geben Auskunft.

Ware telefonisch oder online zu ordern und am Laden abzuholen liegt derzeit notgedrungen im Trend.

Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Ein Buch im Internet bestellen und beispielsweise in Velbert bei der Buchhandlung abholen, oder einen Akkuschrauber im Baumarkt reservieren und beim Abholen bezahlen – vor allem durch die Corona-Pandemie ist der so genannte „Click and Collect“-Kauf auch bei Velberter Kunden beliebt geworden. Auch lokale Händler setzen verstärkt auf dieses Angebot. Doch welche Art von Vertrag schließe ich dabei eigentlich ab? Wie steht es um das Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht? Die Experten der Verbraucherzentrale NRW in der Schlossstadt haben die wichtigsten Eckdaten der neuen Verkaufsform nachstehend zusammengestellt.

Widerrufs- und Rückgaberecht: „Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite, zum Beispiel in einem Online-Shop oder über eine Auktionsplattform, erworben, gilt das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie beispielsweise die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht, der Kauf kann also nicht rückgängig gemacht werden“, so Andreas Adelberger, Leiter der Velberter Verbraucherberatungsstelle. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Ware über die Internetseite nur reserviert wird und die endgültige Kaufentscheidung vor Ort getroffen wird. „Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Achtung: Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder nur zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf“, warnt Adelberger.

Rückgabe oder -sendung: Sollte der Kunde nach einem „Click and Collect“-Kauf von seinem Widerrufsrecht rechtmäßig Gebrauch machen, braucht er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale am „Collect“-Ort, also im Laden auch wieder abgeben. Alternativ sei es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden. „Die Kosten für die Rücksendung trägt dann grundsätzlich jedoch der Kunde – es sei denn, der Händler bietet freiwillig, also aus Kulanz, an, die Rücksendekosten zu übernehmen. Der Händler bleibt auf den Rücksendekosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen“, erklärt der Velberter Verbraucherschützer abschließend.

Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen gibt auch die Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW an der Friedrichstraße 107 – zur Zeit aber ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter velbert@verbraucherzentrale.nrw zu folgenden Telefonzeiten: montags und donnerstags jeweils von 9.30 bis 13.30 Uhr sowie zwischen 14.30 und 18 Uhr, dienstags und freitags von 9.30 bis 13.30 Uhr.

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