Velbert Weiterhin Abstands- und Hygieneregeln einhalten

Velbert. · (HBA) Am Montag ist die neue Verordnung der Landesregierung NRW in Kraft getreten, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einzelnen öffentlichen Bereichen vorschreibt. Bürgermeister Dirk Lukrafka bittet die Velberterinnen und Velberter, sich an die Regelungen zu halten.

Schutzmasken gehören immer mehr zum Alltag.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

„Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist jetzt an in allen Verkaufs- und Ausstellungsräumen und Geschäften zu tragen. Dazu gehören beispielsweise Apotheken, Supermärkte, der Einzelhandel und Einkaufszentren. Auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in gastronomischen Betrieben und in medizinischen Einrichtungen ist ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.“

Der ÖPNV sei ebenfalls von dieser Regelung betroffen, betont Lukrafka weiter. In Bussen und Bahnen, aber auch an den jeweiligen Haltestellen, gelte die Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte, Erwachsene und Kinder ab Schuleintritt. Nur Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, und Beschäftigte hinter Glas- und Acrylglasscheiben seien von der Regelung befreit.

„Für die Beschaffung einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung sind die Bürger selbst verantwortlich. Es ist aber ausreichend, einen Schal oder ein Halstuch zu verwenden. Ein selbstgenähter Mund-Nasen-Schutz ist ebenfalls zulässig“, erklärt Lukrafka. Das Land NRW habe die Kommunen außerdem angewiesen, die Höhe von Bußgeldern bei Missachtung der neuen Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes individuell festzusetzen. „In dieser Woche wird es noch keine Bußgelder bei Verstößen geben. Wir werden aber verschärft auf die Einhaltung der neuen Regelung achten“, so der Verwaltungschef. „Wir sollten alle bedenken, dass der Einsatz eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vor einer Ansteckung schützt und lediglich zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beiträgt. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten auch weiterhin und sind zu befolgen.“

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