Wülfrath Polizei stoppt Fahrer unter Medikamenten
Wülfrath. · 56-Jähriger fuhr in Schlangenlinien über die Flandersbacher Straße.
Eine gefährliche Fahrt unter Medikamenteneinfluss konnte die Polizei am Dienstag noch rechtzeitig stoppen. Gegen 14 Uhr beobachtete eine Streifenwagenbesatzung einen blauen VW Golf, der in auffälliger Fahrweise auf der Flandersbacher Straße unterwegs war. Obwohl auf der Straße zwischen Rohdenhaus und der Innenstadt Geschwindigkeiten von 50 und 70 Stundenkilometern erlaubt gewesen wären, fuhr der Fahrer des Golfs beinahe konstant Tempo 40. Trotzdem geriet der VW, auf knapp zwei Kilometern beobachteter Fahrtstrecke, in Schlangenlinien fünfmal nach rechts von der Fahrbahn ab und dabei entweder auf den Seitenstreifen oder auch mehrfach gegen den Bordstein. Auf optische und akustische Haltezeichen des folgenden Streifenwagens reagierte der Fahrer nicht – auch nicht, als Blaulicht und Martinshorn hinzugeschaltet wurden. Deshalb mussten die Beamten den VW erst überholen, um ihn mit großer Vorsicht zu stoppen.
Der Mann wirkte benommen
und reagierte stark verlangsamt
Bei der Überprüfung des Fahrers (56) bemerkten die Beamten ein müdes, benommen und apathisch wirkendes Verhalten des Mannes, der auf Anweisungen nur stark verlangsamt reagierte. Ein Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von 0,0 Promille. Auf intensivere Befragung räumte der Kontrollierte ein, im Zuge ärztlicher Behandlungen unter dem Einfluss von starken Medikamenten zu stehen. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 56-Jährigen ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Führerschein sichergestellt und zur weiteren Beweisführung die Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt.
Während dieser ärztlichen Maßnahmen in einem Krankenhaus bestätigte sich zum einen die Annahme, dass die eingenommenen Medikamente zu einer Fahruntüchtigkeit führen können. Entsprechende Warnhinweise finden sich in den Packungsbeilagen und gehören in der Regel auch zur ärztlichen Beratung bei der Verschreibung. Zudem wurden bei der aktuellen ärztlichen Begutachtung auch Hinweise auf eine gravierende Gesundheitsverschlechterung des Patienten gefunden. Er blieb zur stationären Behandlung im Krankenhaus blieb. HBA