Wülfrath will die Vergnügungssteuer erhöhen

Die Maßnahme soll Mehreinnahmen in Höhe von 150 000 Euro in die Stadtkasse spülen.

Foto: Archiv/Endermann

Wülfrath. Ab dem 1. Mai soll es in Wülfrath für Spielhallenbetreiber teurer werden. Wer dann in seiner Spielhalle, Kneipe oder Imbiss Automaten aufstellt, soll nach dem Willen der Stadt höhere Vergnügungssteuer zahlen. Statt bisher 3,8 Prozent will die Stadt dann fünf Prozent des Umsatzes bei Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit kassieren. Für den städtischen Haushalt würde es sich lohnen: 150 000 Euro würde die Stadt mehr einnehmen.

Ende 2013 machte der Städte- und Gemeindebund in einer Mitteilung darauf aufmerksam, dass sich hinsichtlich des Steuermaßstabes für Geldspielautomaten in den Betrieben eine Anpassung aufdränge. Der Grund: Aufgrund der fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten zur Aufzeichnung der Gerätenutzung könnten Städte deutlicher erheben, wie viel Umsatz die Betriebe und auch die einzelnen Geräte machen, heißt es in einer Vorlage der Stadtverwaltung, die erst im Haupt- und Finanzausschuss und dann abschließend im Rat am 28. März verabschiedet werden soll.

Der Städte- und Gemeindebund empfahl daher, auf den genau kalkulierten Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer abzustellen, da er eine genauere Bezifferung des Vergnügungsaufwandes der Spieler gewährleiste. Der Spieleinsatz ist die Summe der von allen Spielern je Apparat eingesetzte Betrag.

Dieser Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes folgte 2014 der Wülfrather Stadtrat und erhöhte den Vergnügungssteuersatz für den Spieleinsatz von Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten auf 3,8 Prozent. Schon damals war klar: Diese Erhöhung der Vergnügungssteuer wird kaum dazu führen, dass sich weniger Spielhallen in Innenstädten ansiedeln. Die Gewinnmargen für die Betriebe sind zu hoch, als dass es durch eine solche Steuererhöhung unattraktiv würde.

Doch für die Städte allgemein geht es nicht nur um die Steuererhöhung, die mehr Geld in den Haushalt spült. Mit der Erhebung einer Vergnügungssteuer wollen sie die Zahl der Spielhallen in der Stadt „lenken“. Die Aufstellung von Spielgeräten soll eingeschränkt werden, die Spielsucht eingedämmt werden, heißt es unverblümt in der Vorlage der Verwaltung.

Der Steuersatz vergleichbarer Gemeinden beträgt überwiegend fünf bis 5,5 Prozent, insofern gesellt sich Wülfrath dann zur Mehrheit.

In der Stadt Erkrath hat man bereits im Herbst vergangenen Jahres die Vergnügungssteuer angehoben. Der Steuersatz wurde dort von 4,5 auf 5,5 Prozent erhöht. Der Erkrather Kämmerer durfte sich über eine Mehreinnahme von gut 90 000 Euro freuen.

Die Stadt Wülfrath muss aber Regeln einhalten. In der Rechtsprechung besteht derzeit die Auffassung, dass die Besteuerung von Gewinnspielautomaten in Höhe von bis zu 20 Prozent der Bruttoerlöse zulässig sei, heißt es in der Vorlage. Die vorgeschlagene Erhöhung liege also im zulässigen Bereich. Mit der Anpassung des Steuersatzes wird auch das Niveau der Steuersätze bei den anderen kreisangehörigen Gemeinden erreicht.

Auch wenn sich das mancher in der Kalkstadt gewünscht hätte: „Die Änderung der Vergnügungssteuersatzung kann nicht rückwirkend erfolgen, da dies den Tatbestand einer echten Rückwirkung„ erfüllen würde und nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes unter Berücksichtigung des allgemeinen Vertrauensschutzes unzulässig ist“, heißt es.

Mit der Änderung der Vergnügungssteuersatzung ist lediglich künftig eine höhere Vergnügungssteuer zu zahlen. Daher hat man sich in der Stadtverwaltung entschlossen, dem Rat den 1. Mai als Erhöhungsdatum vorzuschlagen.