Zieht die Wülfrather Politik nun in die Klassenzimmer ein?
Not macht erfinderisch. So will die Stadt künftig Schulräume an Parteien und Vereine vermieten. Die Wülfrather Gruppe wehrt sich.
Wülfrath. Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen will die Stadt Wülfrath jetzt eine neue Entgelt- und Benutzungsordnung für städtische Räume und Gebäude aufstellen. Der Inhalt: Räume, inklusive Rathaussaal und Schulen, sollen demnächst an Parteien, Vereine und Organisationen vermietet werden können. Natürlich nur zu Zeiten, in denen diese nicht genutzt werden, also an Schulen nur dann, wenn keine Schüler und Lehrer mehr die Räume nutzen. Das findet grundsätzliche Zustimmung bei CDU und SPD, die Wülfrather Gruppe aber will das verhindern — man prüft derzeit sogar ein Bürgerbegehren. Sie möchte nicht, dass Politik in Klassenräumen und Aulen der Schulen gemacht wird, sagte Fraktionschef Wolfgang Peetz bereits vor Wochen im Ausschuss.
Der Ratssaal, die städtischen Schulen, der Zeittunnel und das Kinder- und Jugendhaus sollen angeboten werden. In Schulen sollen aber nur ortsansässige Parteien, Wählergemeinschaften, Vereine und Organisationen anmieten dürfen, wenn kein Unterricht mehr läuft, also meist abends. 15 Euro Miete pro Stunde wären für einen Klassenraum fällig, Mensen kosten 20, Lehrküchen 25 und das Foyer des Gymnasiums 50 Euro pro Stunde. Die Stimmung an den Schulen ist gespalten: Die Grundschule Ellenbeek, die Lindenschule sowie das Gymnasium haben keine Bedenken geäußert. Die Sekundarschule am Berg sowie die Theodor-Heuss-Realschule wünschen keine außerschulische Nutzung der Schulgebäude durch Parteien oder Wählergruppen. Die Parkschule wünscht grundsätzlich keine außerschulische Nutzung der Räume.
Die Verwaltung jedenfalls ist der Meinung, es gebe keine Probleme: „Unter Abwägung der Interessen, insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass die neue Benutzungsordnung deutliche Einschränkungen gegenüber der bisherigen Version im Bereich der außerschulischen Nutzung macht, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, (auch) die schulischen Liegenschaften grundsätzlich weiterhin einer außerschulischen Nutzung zuzuführen.“ Fakt sei: Nur außerschulisch sollen Veranstaltungen laufen können: „Die Verwaltung wird die Satzung in Zusammenarbeit mit den Schulleitern restriktiv auslegen und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der ordnungsgemäße Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird und selbstverständlich Vorrang genießt“, heißt es in der Vorlage.
Ein vollkommender Ausschluss der außerschulischen Nutzung der Schulgebäude erscheine jedoch angesichts der begrenzten Liegenschaften der Stadt auch unter haushalterischen Aspekten nicht sachgemäß. Kurzum: Die Stadt sucht weiter Geldquellen.