Fall Greta BGH bestätigt Lebenslänglich für Mord an Kita-Kind in Viersen

Viersen · Das Urteil gegen die Viersener Erzieherin wegen Mordes an Greta ist rechtskräftig. Das hatte der BGH entschieden.

Wegen Mordes an der zweijährigen Greta wurde die Erzieherin lebenslänglich verurteilt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Das Urteil gegen eine Kita-Erzieherin in Viersen wegen Mordes an einem zweijährigen Mädchen ist rechtskräftig. Die Frau sei vom Landgericht Mönchengladbach zu Recht zu lebenslanger Haft verurteilt worden, entschied der Bundesgerichtshof. Auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld sei rechtens. Der BGH wies damit die Revision der Frau als „offensichtlich unbegründet“ zurück, wie er am Freitag mitteilte.

Die Erzieherin soll der zweijährigen Greta während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, so dass sie nicht mehr atmen konnte. „Die Angeklagte war im Dienst und hatte - allein und ungestört - Zugriffsmöglichkeit auf die Kinder“, hatte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers des Landgerichts bei der Urteilsbegründung gesagt. Das Mädchen starb zwei Wochen später - einen Tag nach seinem dritten Geburtstag - im Krankenhaus.

Die Leiterin der Viersener Kita hatte berichtet, die Angeklagte sei sehr zurückhaltend gewesen und habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen. Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden.

Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Die Erzieherin hatte bis zuletzt ihre Unschuld beteuert: Sie habe keinem Kind jemals etwas zuleide getan.

Der Staatsanwalt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten oder gar nicht mehr atmeten.

(dpa)