Mehr Kosten bei Abfallentsorgung So steigen die Gebühren in Grefrath
Grefrath · Die letzte Ratssitzung eines jeden Jahres bringt meist Gebührenerhöhungen mit sich. So müssen die Grefratherinnen und Grefrather im Jahr 2024 zum Beispiel mit höheren Abfallgebühren kalkulieren.
Einigkeit unter den Ratsmitgliedern im Grefrather Gemeinderat wurde in der Sitzung am 12. Dezember groß geschrieben – zumindest was die Satzungen für die Gebühren betraf. Alle Änderungen wurden einstimmig beschlossen. Dieses Abstimmungsverhalten ergibt sich schon aus der Konsequenz, dass die Kommune in den entsprechenden Bereichen nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Kostendeckung verpflichtet ist.
Für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar ersichtlich sind die Gebühren für die Abfallentsorgung. Das betrifft sowohl die blaue und graue als auch die braune Tonne. Prozentual steigen die Grundgebühren und Leistungsgebühren (gemeint ist hier zum Beispiel das Entleeren der Behälter) bei der blauen und grauen Tonne teils rasant an. Gründe sind hier vor allem die gestiegenen Personal- und Treibstoffkosten beim Entsorgungsunternehmen. Zudem sinken die Erstattungsbeträge für das Altpapier von 180 auf 50 Euro pro Tonne. Schließlich steigen die Entsorgungskosten beim Abfallbetrieb des Kreises Viersen zum Teil um 18 Prozent. Das gilt auch für die braune Tonne. Hier steigen die Kosten beim Abfallbetrieb bei einer Tonne Bioabfall von 95 auf 134 Euro. Gleichzeitig greift auch hier die so genannte Preisgleitklausel in den Verträgen mit den Entsorgungsunternehmen. Höhere Personal- und Treibstoffkosten treiben die Gebühren in die Höhe – das Einsammeln des Abfalls wird schlicht teurer.
Leistungsgebühr beim Abfall
steigt um 25 Prozent
Konkret steigen die Gebühren in allen Bereichen – gleich ob bei der grauen, blauen oder braunen Tonne, gleich ob Grundgebühr oder Leistungsgebühr. Je mehr Liter der entsprechende Behälter fasst, desto deutlicher der Anstieg der Kosten in absoluten Beträgen. Bei der braunen und blauen Tonne steigen die Grundgebühren allerdings, pro Liter Abfall gerechnet, um 0,4 Cent. Bei einem 120-Liter-Behälter bedeuten das 48 Cent mehr als im Vorjahr, bei der Leistungsgebühr sind es 1,36 Euro mehr als im Jahr 2023.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Viersen hatte seine Entsorgungssätze kurzfristig nochmals verändert. So musste die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 aktuell angepasst werden. Das hatte zur Folge, dass die Grundgebühren geringfügig angehoben werden mussten, die Leistungsgebühren dagegen wieder etwas gesenkt werden konnten. Unter dem Strich bleibt: Die Grundgebühr bei der blauen und grauen Tonnen steigt um etwa sieben Prozent, bei der Leistungsgebühr um satte 25 Prozent, bei der braunen Tonne jeweils um acht Prozent.
Auch die Gebühren für die Benutzung des Gemeindefriedhofes und seiner Einrichtung steigen, auch hier muss die Gemeinde verpflichtend kostendeckend kalkulieren. Während die Bestattungsgebühren bei Urnengräbern stabil bei 243 Euro bleiben, steigen die Gebühren bei der Vergabe von Nutzungsrechten – beispielsweise bei einem Wahlgrab für eine Erdbestattung für die Dauer von 30 Jahren um 17 Euro auf 2970 Euro, bei einer Urnenbestattung für die Dauer von 20 Jahren um zwölf Euro auf 1980 Euro. Für eine Beerdigung in einem Wahlgrab inklusive Kapellenbenutzung, fünf Tage Leichenhallennutzung und Bestattungsgebühren müssen nun 4275 Euro kalkuliert werden. Das sind 28 Euro mehr als im Jahr 2023.
Gestiegen sind die Gebühren für Schmutzwasser (plus 6,79 Prozent, jetzt 4,09 Euro pro Kubikmeter), gesunken sind die Gebühren für Niederschlagswasser um 0,01 Prozent auf jetzt 1,11 Euro pro Kubikmeter. Mitglieder im Niersverband zahlen sowohl beim Schmutz- als auch beim Niederschlagswasser geringfügig weniger als im vergangenen Jahr. Neu kalkuliert wurden die Gebühren für das Jahr 2017 – nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2022. Daraus ergeben sich für das Jahr 2017 zwar Senkungen der Gebühren, auch die folgenden Jahre mussten neu berechnet werden. Insgesamt stiegen die Gebühren an, beispielsweise beim Schmutzwasser von 2,48 Euro je Kubikmeter (neu kalkulierter Wert im Jahr 2017 / alter Wert 3,15 Euro) auf 4,09 Euro im Jahr 2024.
Außerdem ist die Gemeinde Grefrath Mitglied sowohl im Netteverband und Wasser- und Bodenverband Mittlere Niers als auch im Niersverband. Grefrath beteiligt sich in Teilen an den Kosten für die Unterhaltung und den Hochwasserschutz dieser fließenden Gewässer. Für diese Gewässerunterhaltung rechnet die Gemeinde im kommenden Jahr mit einem Aufwand in Höhe von 397 572,10 Euro. Die Gemeinde legt die Kosten auf die Eigentümer um. Bei versiegelten Flächen beteiligen sich die Eigentümer mit 90 Prozent an den Kosten, bei den übrigen Flächen mit zehn Prozent. Lediglich im Bereich des Netteverbandes steigen die Kosten bei versiegelten Flächen um 19 Cent pro 100 Quadratmetern.
Zu guter Letzt wurden die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kleineinleiterabgabe geändert. Für die Entsorgung abflussloser Gruben müssen nun 13,73 Euro je Tonne (2023: 13,02 Euro) gezahlt werden. Bei den mechanischen Kleinkläranlagen steigt die Gebühr auf 57,31 Euro je Tonne (2023: 42,47 Euro), bei den vollbiologischen Kleinkläranlagen steigt die Gebühr von 24,38 Euro auf 33,64 Euro je Tonne.