Zu viel Nitrat im Wasser

In Proben von privaten Brunnen fand der Gewässerschutz zu hohe Werte.

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Kempen. Der Nitratgehalt im Grundwasser ist zu hoch. Im Juli nahm der VSR-Gewässerschutz Geldern Messungen im Raum Kempen vor. 37 privat genutzte Brunnen wurden dabei untersucht, rund ein Drittel davon enthielt zu viel Nitrat. Über den Dünger auf den Feldern gelangen Nitrate in das Grundwasser, fast unbemerkt können sie gesundheitliche und ökologische Schäden anrichten.

Zudem bringen hohe Werte im Wasser auch einen Mehraufwand bei der Grundwasser-Reinigung mit sich. 50 Milligramm Nitrat sind pro Liter laut der deutschen Grundwasserverordnung erlaubt.

Im ländlichen Kempener Ortsteil Wall wurde der höchste Wert gemessen: 162 Milligramm Nitrat befanden sich pro Liter Wasser in einem privat genutzten Brunnen. „Die Messungen waren Routine-Untersuchungen. Der Verein macht diese immer wieder um zu sehen, wie sich die Werte entwickeln“, sagt Harald Gülzow, Pressesprecher beim VSR-Gewässerschutz.

Bei diesen Untersuchungen stellten die Umweltschützer weitere, sehr hohe Nitratbelastungen im Raum Kempen fest. In St. Hubert enthielt ein Brunnen 107 Milligramm pro Liter Grundwasser. In Kempen waren es 99, im Blumenviertel lag der Höchstwert bei 97 und in Kamperlings bei 80 Milligramm Nitrat pro Liter. Insgesamt lag jede dritte analysierte Probe über dem Schwellenwert der Grundwasserverordnung.

Solche hohen Werte stehen laut VSR-Gewässerschutz nicht nur der kostengünstigen Reinigung des Grundwassers im Weg. Über Bewässerungsanlagen könne es zu erhöhten Nitratanreicherungen im Gemüse kommen. Doch auch ökologisch gesehen seien die hohen Werte nachteilig.

Das mit Nitraten belastete Grundwasser gelange über Bäche in Niers und Maas und von dort aus in die Nordsee, wo es für vermehrtes Algenwachstum sorgen könne. Dadurch könnte es zur Eutrophierung, also zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts, kommen.

Laut Pressesprecher Harald Gülzow habe die Zahl der Biogasanlagen in Deutschland im letzten Jahrzehnt stark zugenommen. Da in diesen Anlagen statt Gülle häufig Mais verwendet werde, greife die Beschränkung der aktuellen Düngerverordnung dort nicht.

Denn Gärreste aus Mais gehören nicht zum Wirtschaftsdünger, für den es eine Nutzungsgrenze von 170 Kilogramm pro Hektar gibt. Gülzow: „Der Landwirt ist ein Unternehmer. Er tut das, was er laut Gesetz darf. Hier muss die Bundesregierung einschreiten und neue Rahmenbedingungen festlegen.“