Rauschgiftkriminalität in Nettetal Cannabisplantage über Arztpraxis in Nettetal
Nettetal/Krefeld. · In erster Instanz waren ein Nettetaler Arzt und seine Ex-Frau wegen Handel mit Betäubungsmitteln in erheblicher Menge zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie gingen in Berufung, weil sie mit der Cannabisplantage über den Praxisräumen nichts zu tun hätten.
Vor dem Krefelder Landgericht, 6. Kleine Strafkammer, läuft derzeit eine Berufungshauptverhandlung gegen einen 53-jährigen Nettetaler Arzt und seine 51-jährige Ex-Ehefrau. Der Arzt war im Juni 2019 am Krefelder Amtsgericht wegen Handelns mit Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Seine Ex-Ehefrau hatte wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und drei Monaten erhalten.
Das Schöffengericht sah damals als erwiesen an, dass der Arzt einen Mann, der zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, angeworben hatte, in einer Wohnung in Nettetal – sie lag ein Stockwerk über der Praxis des Arztes – eine Cannabisplantage anzulegen und zu pflegen. Dieses Vorhaben war Mitte 2013 in die Tat umgesetzt worden. Im Januar 2014 konnten 1314 Cannabispflanzen in der Wohnung sichergestellt werden. Das Ex-Ehepaar ging in Berufung. Ihre Verteidiger hatten schon im Amtsgerichtsverfahren in ihren Plädoyers betont, dass sie die Aussage des Ex-Mieters für nicht glaubwürdig hielten. Zudem seien „keinerlei Fingerabdrücke“ des Arztes in den Plantagen-Räumen gefunden worden. Der Verteidiger der Ex-Ehefrau wies darauf hin, dass seine Mandantin in der „sehr umfangreichen Ermittlungsakte“ gar nicht vorkäme. Von daher gäbe es keine Anhaltspunkte, die für eine Tatbeteiligung der Frau sprächen.
In der Berufungshauptverhandlung wurden verschiedene Zeugen gehört. Ein Polizist, der den Mieter vernommen hatte, gab an, dieser habe ausgesagt, dass das Betreiben der Plantage nicht seine Idee gewesen sei, der Arzt ihn „engagiert“ habe. Ein weiterer Zeuge, der als Privatdetektiv tätig ist, meinte, er habe den Arzt damals darauf hingewiesen, dass dessen vermietete Wohnung eventuell als Drogen-Anbauplatz genutzt werde. Der Mediziner selbst sei völlig ahnungslos gewesen: „Er wusste nichts von der Plantage!“ Jedenfalls habe er ihm vorgeschlagen, den Mieter anonym bei der Polizei anzuzeigen. Das sei geschehen, die Plantage wenig später entdeckt worden. Der ehemalige Mieter ist inzwischen aus der Haft entlassen, konnte nicht vernommen werden, da er unauffindbar ist. Prozess wird fortgesetzt.